Wenn ein kommunaler Haushalt nicht ausgeglichen gestaltet werden kann, muss gespart werden. Da eine Gemeinde aber viele Aufgaben erledigen muss, zu denen sie gesetzlich verpflichtet sind, rücken die sogenannten “Freiwilligen Leistungen” ins Blickfeld.
Im Vorfeld der Beratungen zum Haushalt 2024 wurde stellte KOMM,A folgende Anfrage (22-2024.03) :
Darüber hinaus baten wir den Bürgermeister darum, im Entwurf des Haushaltes für das Jahr 2024 die nicht pflichtigen Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen kenntlich zu machen oder diese separat aufzulisten und uns eine Liste aller sonstigen freiwilligen Leistungen nebst Kosten der Jahre 2022-2024 zukommen zu lassen.
Die folgenden “Antworten” wurden von Bürgermeister Hennemann anhand einer Präsentation während der Sitzung des Finanzausschusses am 05.03.2024 öffentlich vorgetragen. Unsere Bitte, diese Präsentation an dieser Stelle veröffentlichen zu dürfen, wurde vom Bürgermeister lapidar abgelehnt: “Anfragen werden prinzipiell mündlich beantwortet!”
Da es Bürgermeister Hennemann weiterhin ablehnt, die Antworten auf unsere Anfragen schriftlich zu erteilen obwohl sie offensichtlich schriftlich vorliegen, müssen sie während der Sitzung von uns protokolliert werden. Dabei kann es zu Verständnis- und Übertragungsproblemen kommen. Dies ist bei der vorliegenden Präsentation nicht möglich.
Daher veröffentlichen wir im Folgenden die wesentlichen Inhalte der Präsentation. Parlamentarische Haushaltsberatungen finden grundsätzlich öffentlich statt. Die Präsentation beinhaltet nichts, was der Bürgerschaft per se vorenthalten werden müsste.
Überprüfung folgender Steuern:
Überprüfung bzw. Neukalkulation folgender Satzungen:
Aufgabe des Gemeindevorstandes ist es, dem Gemeindeparlament einen Haushaltsentwurf vorzulegen. Trotz Aufforderung durch KOMM,A verweigerte der Gemeindevorstand, aus dem vorliegenden Katalog freiwilliger Leistungen die zu benennen, die man für verzichtbar bzw. reduzierbar hält. Diese unangenehme Arbeit sollten die Fraktionen der Gemeindevertretung übernehmen.
Statt Einsparungen vorzuschlagen wurde dem Parlament schlicht eine Erhöhung der Ausgaben, hier v.a. der Grundsteuer B um das Eineinhalbfache, präsentiert.
Unter anderem aus diesem Grund lehnte die KOMM,A-Fraktion den vorgelegten Haushalt 2024 einschließlich der Erhöhung der Grundsteuer B ab.
zur Qualifizierung der Jugendarbeit als “freiwillige Leistung” durch Bürgermeister Hennemann:
Jugendarbeit gerät in Zeiten knapper Kassen unter erheblichen finanziellen Druck. Immer häufiger sehen sich Fachkräfte mit der Frage konfrontiert, ob Jugendarbeit eine Pflichtaufgabe der Kommunen ist. Dabei ist die rechtliche Situation der Jugendarbeit klar: es handelt sich um eine Pflichtaufgabe der örtlichen öffentlichen Träger der Jugendhilfe.
“Die Jugendarbeit ist bundesgesetzlich in § 11 SGB VIII geregelt. Sie stellt eine wichtige Leistung der Kinder- und Jugendhilfe nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII dar, welche den Zielbestimmungen des § 1 SGB VIII verpflichtet ist. Ferner sind die mit § 11 SGB VIII vorgegebenen spezifischen Ziele der Jugendarbeit von Bedeutung. Jugendarbeit soll in besonderem Maße junge Menschen entwickeln, um sie zur Selbstbestimmung zu befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anzuregen. Um diese Zielsetzungen zu verwirklichen sind jungen Menschen nach § 11 Abs. 1 S. 1 SGB VIII die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen.”
[aus: Rechtsgutachten im Auftrag von Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten Baden-Württemberg e.V. (AGJF) und Bund der Jugendfarmen und Aktivspielplätze e.V. (BDJA) durch Prof. Dr. jur. Jan Kepert, Februar 2022]