Anfrage (22-2024.03) zum den geplanten Investitionsmaßnahmen 2024

Anfrage an den Gemeindevorstand und die Gemeindeverwaltung
Gegenstand / Thema: Nicht-pflichtige Investitionsmaßnahmen
Anfrage vom:
20.02.2024
zur GVG-Sitzung am: 07.03.2024
KOMM,A-Anfrage: 22-2024.03
Antwort am: 05.03.2024
Gemäß § 50 HGO Absatz 2 stellen wir folgende schriftliche Anfrage(n):
- Welche Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen aus dem Investitionsprogramm 2024 der Gemeinde liegen außerhalb des pflichtigen Aufgabenbereiches?
- Welche finanziell geförderten Maßnahmen sind darüber hinaus im Allgemeinen freiwillige Leistungen der Gemeinde?
Wir bitten darum, uns die Antwort rechtzeitig vor Beratung des Haushaltes für das Jahr 2024 zukommen zu lassen.
Darüber hinaus bitten wir Sie, im Entwurf des Haushaltes für das Jahr 2024 die nicht pflichtigen Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen kenntlich zu machen oder diese separat aufzulisten. Wir bitten Sie weiterhin, uns eine Liste aller sonstigen freiwilligen Leistungen nebst Kosten der Jahre 2022-2024 zukommen zu lassen.
Antwort am 05.03.2024: siehe Gemeindefinanzen – Freiwillige Leistungen
