Gemäß § 50 HGO Absatz 2 stellen wir folgende schriftliche Anfrage(n):
Wir bitten darum, uns die Antwort rechtzeitig vor Beratung des Haushaltes für das Jahr 2024 zukommen zu lassen.
Darüber hinaus bitten wir Sie, im Entwurf des Haushaltes für das Jahr 2024 die nicht pflichtigen Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen kenntlich zu machen oder diese separat aufzulisten. Wir bitten Sie weiterhin, uns eine Liste aller sonstigen freiwilligen Leistungen nebst Kosten der Jahre 2022-2024 zukommen zu lassen.
Antwort am 05.03.2024: siehe Gemeindefinanzen – Freiwillige Leistungen