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Redebeitrag von KOMM,A zur Oberen Hügelstraße (Beuneweg)

6. Februar 2023
Kategorien
  • Gemeindefinanzen
  • Planung
  • Radverkehr
Schlagworte
  • Finanzen

Der folgende Text ist eine Zusammenfassung der Redebeiträge zur Begründung unseres Antrages (16-2022.09) zur Verkehrssicherung in der oberen Hügelstraße (Beuneweg) , die auf den Sitzungen der Gemeindevertretung am 15. Dezember 2022 und am 2. Februar 2023 von Ulrich Friedrich Koch vorgetragen worden sind.

 

Der Beuneweg muss grundlegend saniert werden:

  • Die Asphaltdecke ist aufgeplatzt. Über die Fahrbahn zieht sich ein Netz von Haarrissen.
  • Über den gesamten Streckenabschnitt gibt es viele Schlaglöcher.
  • Mehrere Querrisse durchziehen die Fahrbahn.
  • Der Asphalt zerbröselt in der Kurve beim Ortsschild bis zur Fahrbahnmitte.
  • Bei Niederschlägen steht Wasser auf den Fahrbahnen.
  • Die Fahrbahn-Ränder sind zum Teil weggebrochen.

Flickschusterei reicht angesichts der Schäden nicht mehr aus, um die Verkehrssicherheit dauerhaft aufrecht zu erhalten. Ein von uns erstelltes ausführliches Exposé mit textlicher und fotografischer Dokumentation der Schäden liegt den Parlamentsfraktionen vor.

Auch andere Straße sind sanierungsbedürftig. Für die Sanierung des Beuneweges jetzt spricht seine Funktion als Schulweg.

Seit wenigstens 30 Jahren wurde – von der B3 Ortsdurchfahrt mit dem Land als Kostenträger abgesehen – in unserer Gemeinde keine Ortsstraße mehr grundständig saniert. Niemand wollte Straßenbeiträge erheben. Schuld daran hatten alle Gemeindeorgane: Bürgermeister, Gemeindevorstände und -parlamente. Vor Wahlen fehlte der Mut, deren Finanzierung bei der Bürgerschaft einzufordern.

Die Auseinandersetzung um die Finanzierung alternativ durch Erhebung von einmaligen bzw. wiederkehrenden Straßenbeiträgen oder im Wege der Anhebung von Kommunalsteuern rechtfertigt weiteres Aussitzen nicht. Streitpunkt nicht nur in Bickenbach ist die Frage, ob für solche Maßnahmen die Kostenbeteiligung von Mietparteien vertretbar ist? Wir sind der Auffassung, dass bei der Abwägung eine Lastenbeteiligung von Mieter:innen gemäß dem Verursacher-Prinzip angemessen ist. Die notwendige sozialen Entlastung der Bürgerschaft hat über ein gerecht ausgestaltetes Steuersystem (Progression) zu erfolgen.

Wir wollen und müssen Wert und Funktionsfähigkeit unserer Infrastruktur erhalten. Deshalb muss in die Infrastruktur investiert werden. Seit Jahren wartet die Gemeindevertretung auf eine aktualisierte Prioritätenliste der grundständigen Sanierungsmaßnahmen für die Gemeindestraßen, nicht erst seit der Debatte über die Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen im Jahr 2018. Der Sanierungsstau wird immer größer.

Der Beuneweg ist Schulweg für viele Bickenbacher Kinder und Jugendliche. Erinnert sei hier auch an die Forderung einiger Eltern für eine direkte Busverbindung nach Bensheim zu den weiterführenden Schulen. Die Option, mit dem Fahrrad zur Schule zu fahren war nicht attraktiv.

Gemäß Parlamentsbeschluss vom Mai 2021 sind zur Finanzierung grundständiger Straßensanierungen Finanzmittel durch eine temporäre Anhebung der Grundsteuer B heranzuziehen. Für eine zeitnahe Sanierung des Beuneweges ist es notwendig, die erforderlichen Finanzmittel mit dem Haushalt 2023 zur Verfügung zu stellen.

Den genauen Finanzmittelbedarf für diese Sanierung können wir nicht abschätzen, v.a. da das Ausmaß der Schäden für Laien kaum erkennbar ist. Trotzdem machen wir folgende Modellrechnung auf, damit eine Finanzierung vorstellbar wird:

Annahme: Kosten in Höhe von 1 Million Euro (davon Planung 100.000 €)

Aufteilung auf drei Jahre à 333.000 Euro

Hebesatz Anhebung um ca. 125 Prozentpunkte ( x 2.637 € = 330.000 €)

neuer Hebesatz temporär: 455 +125 = 580 Prozentpunkte

Das Land Hessen bietet aktuell einen ″Investitionsschub für die Nahmobilität″ an. Im Darmstädter Echo vom 2. Februar 2023 wird Verkehrsminister Al-Wazir zitiert: ″Rad- und Gehwege sind nicht mehr Anhängsel einer Straße, sondern Teil eines kommunalen oder kreisweiten Wegenetzes.″ und ″Auch zukünftig soll kein sinnvolles Geh- und Radwegprojekt in Hessens Kommunen am Geld scheitern.″ Hier könnten Fördermittel beantragt werden.

Zur Mitfinanzierung könnte ggfs. auch der Verkehrsverbund DADINA herangezogen werden, da dessen Buslinien auf dem Beuneweg seit 1995 regelmäßig verkehren.

Die vom Gemeindevorstand aktuell geplante Reparatur des Straßenbelages im Bereich der Kurve am Ortsschild halten wir für ″rausgeworfenes Geld″.

Neben dem Sanierungsbedarf bestehen für den vorhandenen Radweg weitere Probleme:

  1. Für den darauf zugelassenen Rad- und fußläufigen Verkehr in Gegenrichtung ist die Fahrbahnbreite von 2 Metern zu schmal. Bei dem Neubau einer solchen Wegeverbindung wäre heute eine Breite von minimal 2,60 Meter vorgeschrieben. Zum Vergleich: Für den geplanten Ausbau der Radwegverbindung zwischen Darmstadt und Roßdorf ist eine Trassenbreite von 3 Metern vorgesehen. Die vorhandene Trasse des Beuneweges reicht dafür nicht aus.
  2. Eine Verbreiterung der Gesamttrasse ist nicht wünschenswert wegen

    • der hohen Kosten ( Flächenzukauf und Anhebung Fläche auf Fahrbahnniveau )
    • dem Verengungserfordernis vor den Siedlungsgebieten der Nachbargemeinden, da innerörtlich nur geringere Querschnitte vorhanden sind,
    • der damit einhergehenden zusätzliche Flächenversiegelung.
  3. Für eine Fahrt mit dem Fahrrad Richtung Alsbach muss auf einer Strecke von 350 Meter die Fahrbahn zweimal gequert werden.

Die von uns als Option angedachte zukünftige Radverkehrsführung auf dem Beuneweg macht nur in Verbindung mit einer Anordnung von Tempo 30 sowie einer regelmäßigen Kontrolle der Einhaltung dieser Anordnung einen Sinn!

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