Antrag (16-2022.09) zur Verkehrssicherung in der oberen Hügelstraße (Beuneweg)

Antrag der KOMM,A-Fraktion in der Gemeindevertretung
Ziel: Grundständige Sanierung und Verkehrssicherung
GVG-Vorlage: 2022/086
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde plant eine grundständige Sanierung und Maßnahmen zur Verkehrssicherung in der Oberen Hügelstraße zwischen dem Karl-Schemel-Platz und der Straßenbahn zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Dazu sind folgende Einzelmaßnahmen vorzusehen:
- Grundständige Sanierung der Fahrbahn und des gemeinsamen Fuß- und Radwegs nördlich der Fahrbahn
- Abtrennung des gemeinsamen Fuß- und Radwegs von der Fahrbahn durch geeignete Absperrungen bzw. Durchfahrsperren
- Überprüfung der Umwidmung des gemeinsamen Fuß- und Radwegs zu einem einfachen Gehweg
- Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit einer Anlage von Schutzstreifen auf der Fahrbahn der Gemeindestraße zwischen den Ortsschildern von Bickenbach und Alsbach-Hähnlein
- Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30
Zur grundständigen Fahrbahnsanierung wird der Gemeindevorstand beauftragt, die groben Kosten abzuschätzen, einen Planungsauftrag zu vergeben und mit der Kreisvergabestelle den Auftrag auszuschreiben. Die Kosten sind in den kommunalen Haushalt einzustellen und durch eine entsprechende temporäre Erhöhung der Grundsteuer B zu finanzieren.
Begründung:
Die obere Hügelstraße (Beuneweg) hat viele Funktionen:
- Weg zur Straßenbahnhaltestelle Alsbach Beuneweg
- Schulweg für Bickenbacher Schüler:innen der Melibokusschule
- Linienführung der Buslinie BE2
- Spazierweg, Aufenthaltsort und Treffpunkt für viele Bürger:innnen, speziell für die Bewohner:innen des HEWAG Seniorenstifts in Alsbach, Familien mit Kinderwagen und Personen mit Handicaps, die auf Rollatoren, Rollstühle und Gehhilfen angewiesen sind
- Arbeits-Weg für viele Bewohner unserer Nachbargemeinde Alsbach-Hähnlein zur und von der A5
Die Fahrbahn für den motorisierten Verkehr befindet sich in einem sehr schlechten Zustand.
Die Oberfläche ist gerissen, aufgeplatzt und aufgefahren, sie weist teilweise Schlaglöcher auf. Die Randstreifen sind aufgefahren und abschnittsweise weggebrochen. Am Bickenbacher Ortseingangsschild wird der gemischte Fuß- und Radweg unzulässigerweise von Kraftfahrzeugen gequert. Der Gemeinde obliegt die Verkehrssicherungspflicht. Eine grundständige Sanierung ist seit Jahren überfällig.
Auf der Fahrbahn der Gemeindestraße ist Tempo 40 angeordnet. Diese Geschwindigkeitsbegrenzung wird vielfach übertreten. Eine Reduzierung der höchstzulässigen Geschwindigkeit könnte die Risiken für alle Verkehrsteilnehmer:innen verringern.
Der gemeinsame Fuß- und Radweg ist für eine multifunktionale Nutzung im Gegenverkehr ( ! ) zu schmal und daher ungeeignet. Deshalb soll der Radverkehr zukünftig möglichst auf der Fahrbahn geführt werden.
