vorgetragen auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 19. September 2024 von Ulrich Friedrich Koch
Zum Verständnis hierzu hilfreich ist unser Redebeitrag zur Haushaltsberatung 2024.
Im Jahr 2022 startet das Verfahren zur Grundsteuerreform, die ab 2025 wirksam werden soll. Das Ziel ist, den Erhebungsmodus gerechter zu gestalten. Dies wird verbunden mit der Ansage, die Einnahmen pro Gemeinde „aufkommensneutral“ zu gestalten. Gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass die Zahlungsverpflichtung pro Steuerpflichtigem „nicht belastungsneutral“ sein wird, d.h. die einen müssen mehr zahlen, andere weniger.
Ende des Jahres 2023 ergehen die Bescheide über die nach der Grundsteuerreform jeweils neu berechneten Messbeträge.
Für mich privat ergab die Neufestsetzung einen Messbetrag von 77 Euro gegenüber seither 127 Euro. Mein Messbetrag wurde so von 100 auf 61 Prozent ermäßigt.
Ich wurde seit dem Jahr 1992 deutlich zu hoch belastet
Im Januar 2024 verabschiedete die Bickenbacher Gemeindevertretung den Etat 2024. Mit der Haushaltssatzung wurde der Hebesatz der Grundsteuer B von 455 auf 757 Punkte stark angehoben. Dies bedeutete eine Zunahme von 100 auf 166 Prozent.
Die kalkulierten Einnahmen aus der Grundsteuer B stiegen so absolut von 1,2 auf 2,0 Millionen Euro pro Haushaltsjahr.
Mit einem Schreiben der Hessischen Steuerverwaltung im Juni 2024 an die Kommunen des Landes wurde den Gemeinden vorgeschlagen, wie die jeweiligen Grundsteuerhebesätze verändert werden müssten, um nach der Grundsteuerreform vergleichbar hohe Einnahmen zu erzielen.
Die Erreichung der „Aufkommensneutralität“ bezog sich allerdings auf das Haushaltsjahr 2024, nicht auf das Jahr 2022, in dem die Grundsteuerreform startete! Zwischenzeitlich hatte die Gemeinde Bickenbach – wie oben bereits erwähnt – die Hebesätze ja schon erheblich nach oben geschraubt.
Die Landes-“Empfehlung“, fußend auf dem sogenannten „Äquivalenzprinzip“, beinhaltete eine erneute Erhöhung des Grundsteuer B-Hebesatzes von 757 auf 1015 Punkte, eine Steigerung von 100 auf 134 Prozent.
Zur aktuellen Sitzung der Gemeindevertretung beantragte der Gemeindevorstand die Hebesatzänderung entsprechend.
Und: Vorsorglich wird eine weitere Hebesatz-Anhebung zum Gemeindehaushalt 2025 angekündigt…
Parallel dazu:
Im Jahr 2024 wurde der Gemeindevertretung – entgegen den Vorgaben des Gemeindehaushaltsrechts – noch kein Bericht zur Haushalts- und Finanzsituation der Gemeinde vorgelegt…
Laut Berichterstattung Darmstädter Echo vom 15. August 2024 ist die Gemeinde Bickenbach „Gewinner“ beim Gewerbesteueraufkommen: Im Vergleich zum Vorjahr erzielte sie ein Einnahme-Plus von 277 Prozent, also eine Zunahme der Gewerbesteuererträge von 747.000 Euro auf 2,82 Millionen Euro…
In diesen Tagen gibt es Bürgerversammlungen in Bickenbach und Seeheim-Jugenheim. Das Thema in Bickenbach: „Energieimpulsberatung“, das Thema in Seeheim-Jugenheim: „Information und Dialog zum Gemeindehaushalt“.
Und nebenbei: Anfragen an die Gemeinde müssen nicht, wie in Bickenbach zuvor schriftlich eingereicht werden…
Das Darmstädter Echo stellte in seiner Berichterstattung die Themen der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung vor. Das Thema „Hebesatzung Grundsteuer 2025“ fehlt …
Das Zusammentreffen all dieser Ereignisse wirkt fatal!
KOMM,A bezweifelt die zwingende Notwendigkeit der heute beantragten Anhebung der Grundsteuerhebesätze!
Der mehrheitlich gefasste Beschluss der Gemeindevertretung zum Haushalt 2024 im Januar diesen Jahres bedeutete für die Bürgerschaft eine Zumutung: Statt Einsparungen vorzunehmen bzw. leistungsbezogen Mehreinnahmen zu generieren wurde durch Drehen an der Steuerschraube den Steuerzahlenden ungeniert in die Tasche gegriffen.
Einsparungen und/oder Streichung freiwilliger Leistungen, Erhöhung der Kostendeckung von Gebühren und/oder Absenkung von Standards – Fehlanzeige…
Nachbemerkung
Der Vorsitzende der SPD-Fraktion Tim Schmöker bezeichnete diesen Redebeitrag in seiner Replik als “Quatsch”.
Sollte die Presseberichterstattung im Einzelfall unkorrekt oder mißverständlich sein, gibt es die Möglichkeite einer Richtigstellung oder Gegendarstellung. Weder Bürgermeister Hennemann noch der Gemeindevorstand machten von dieser Möglichkeit Gebrauch.