Der Haushaltsplanentwurf 2024, alle vom Gemeindevorstand dazu nachgereichten Änderungsanträge und das Haushaltssicherungskonzept werden an den Gemeindevorstand zurück überwiesen.
Der Gemeindevorstand wird aufgefordert, der Gemeindevertretung einen Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024ff vorzulegen, der den Kriterien des vorgelegten Entwurfs für ein Haushaltssicherungskonzept entspricht. In diesem Zusammenhang wird der Gemeindevorstand aufgefordert, bereits für das laufende Haushaltsjahr 2024
• alle freiwilligen Leistungen der Gemeinde zu überprüfen
• alle Pflichtaufgaben im Hinblick auf mögliche Standardsenkungen zu überprüfen
• alle Gebühren für gemeindliche Leistungen auf ihren Kostendeckungsgrad zu überprüfen und neu zu kalkulieren hinsichtlich möglicher Anhebungen
• zusätzliche Einnahmemöglichkeiten vorzuschlagen.
Aus den daraus gewonnenen Erkenntnissen soll der Gemeindevertretung ein Katalog von konkreten Maßnahmen mit kalkulierten Einsparungen bzw. Mehreinnahmen vorgelegt werden, der in den Haushaltsplanentwurf einzupflegen ist. Danach sind die dann ggfs. noch notwendigen Anhebungen der
Hebesätze der Gemeindesteuern neu zu kalkulieren.
Der Gemeindevertretung wurde ein Entwurf für den Haushalt 2024 vorgelegt. Um einen Haushaltsausgleich zu erzielen wurde im Wesentlichen der Hebesatz der Grundsteuer B von 455 auf 790 Punkte angehoben. Einsparungsvorschläge als Alternative zur bzw. Abmilderung der Steueranhebung in Form einer Reduzierung der eigenen Wünsche fehlen komplett.
Das unbeliebte Geschäft, der Bürgerschaft neue Lasten aufzubürden, überlässt man der Gemeindevertretung. Die Gemeindevertretung ist aber nicht in der Lage, die verschiedenen Optionen von Einsparungen und Mehreinnahmen unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben konkret zu kalkulieren, speziell hinsichtlich der Möglichkeit von Standardsenkungen bei Pflichtaufgaben, der Berechnung von Gebührensätzen sowie der Schaffung neuer Einnahmemöglichkeiten.