Beschlussvorschlag:
- Der Gemeindevorstand wird gebeten, die als Anlage beigefügte Verwaltungsvereinbarung mindestens hinsichtlich folgender Punkte nochmals zu überprüfen:
- §2, Abs.1: Möglichkeit der Deckelung von Kosten mit entsprechender Regelung mit dem LK DA-DI. Diesbezüglich wird auf Kostenexplosionen von Projekten in Nachbarkommunen verwiesen. Eine Überprüfungs- und Eingriffsmöglichkeit seitens der Gemeinde muss vertraglich geregelt sein.
- §2, Abs. 2: In Bezug auf zukünftige Instandhaltungen ist eine deutliche Festlegung des Verantwortungsbereiches zu tätigen. Wo hört die Sporthalle auf, wo fängt der neue Bereich an (Wand, Dach, Abdichtungen, Anbauten, Übergänge usw.).
- Ergänzung einer Klausel zur Verpflichtung des LKs zur Herstellung mindestens des Ursprungszustandes von direkt angrenzenden Flächen und Gebäuden (z.B. Wiederherstellung des Spielplatzes) bzw. Schaffung von Ausgleich, sollten diese durch die Baumaßnahme in Mitleidenschaft gezogen werden.
- Der Gemeindevorstand wird gebeten, die Verwaltungsvereinbarung durch einen Fachanwalt hinsichtlich möglicher Risiken für die Gemeinde prüfen zu lassen. Die Mittel hierfür sind aus dem laufenden Haushalt aus entsprechenden Posten „Rechtsberatung“ zu entnehmen.
- Der Gemeindevorstand wird gebeten, der Gemeindevertretung darzulegen, wie sich die geplante Halle inkl. etwaiger Anbauten, Wege, Zuggängen usw. in Lage und Dimension im aktuellen Lageplan darstellt und welche derzeit bestehenden Bereiche (z.B. Spielplatz und Bolzplatz) in welchem Umfang in Mitleidenschaft gezogen werden.
- Der ursprüngliche Beschlussvorschlag zum eigentlichen Abschluss der Verwaltungsvereinbarung soll geändert und durch folgenden Wortlaut ersetzt werden:
Die erforderlichen vertraglichen Regelungen für die vom Landkreis Darmstadt-Dieburg und der Gemeinde Bickenbach gemeinsam geplante Errichtung einer Zweifeldturnhalle mit Angliederung des ehemaligen „Kuppelganges“ sollen in Form einer Verwaltungsvereinbarung zwischen den beiden Parteien erfolgen.Die als Anlage beigefügte Verwaltungsvereinbarung ist hinsichtlich einer Trennung von Bau und Nutzung des neu zu schaffenden Bereiches des jetzigen Kuppelganges im Wortlaut anzupassen, insbesondere im §1, Abs. 2 sowie §2, Abs. 2.Der Gemeindevorstand wird gebeten, die als Anlage beigefügte Verwaltungsvereinbarung zum Neubau der Turnhalle nach erneuter Prüfung und Einarbeitung entsprechender Änderungen vor Abschuss mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg der Gemeindevertretung erneut vorzulegen.
Begründung:
Zu 1) Unsere Fraktion sieht in der vorliegenden Verwaltungsvereinbarung, die im Allgemeinen und in Bezug auf das Investitionsvolumen sehr knappgehalten ist, Risiken für die Gemeinde hinsichtlich Investitions- und Folgekosten.
Zu 2) In Bezug auf das Investitionsvolumen wirkt die Vereinbarung knapp und oberflächlich. Die Gemeinde soll die im Haushalt bereitgestellten Mittel für Rechtsberatung zur Vermeidung von Risiken nutzen. Wir sehen in dieser Vereinbarung Risiken.
Zu 3) Das Vorhaben wurde dem Parlament im Detail nicht ausreichend vorgestellt. Unter anderem in Bezug auf die Inanspruchnahme von Flächen besteht Informationsbedarf.
Zu 4) Zusätzlich zu den Punkten 1-3 ergibt sich aus Sicht unserer Fraktion Anpassungsbedarf hinsichtlich Nutzung und Bau, d.h. grundsätzliche Trennung der Angliederung des alten Kuppelganges von der Nutzung des selbigen bzw. des Neubaus als „Bücherei“. Siehe dazu gesonderten Änderungsantrag zum Grundsatzbeschluss Angliederung gemeindliche Bibliothek.