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Antrag (12-2022.07) zum Nachtragshaushalt 2022

20. Juli 2022
Kategorien
  • Antrag
  • Gemeindefinanzen
Schlagworte

Antrag der KOMM,A-Fraktion in der Gemeindevertretung


Ziel: Änderungsvorschläge

Antrag vom: 24.08.2022
zur GVG-Sitzung am: 22.09.2022
KOMM,A-Antrag: 12-2022.07
GVG-Vorlage: 2022/073
Status: Ablehnung

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung möge folgende Änderungen beschließen:

Ergebnishaushalt 2022

Ordentliche Aufwendungen

Nr Bezeichnung bisher geändert Differenz
1. Produkt Grundstücks- und Gebäudemanagement 3403
Personalaufwendungen (Pos. 11)
Beibehaltung des Sperrvermerks über einen Teilbetrag von 45.000 Euro

 

Investitionsprogramm 2022

Nr Bezeichnung bisher geändert Differenz
2. Produkt Verkehrsflächen und Anlagen 3601
3601010034 Verkehrsberuhigung Schulinsel
(fortgeschriebener Ansatz 2021 gesamt 80.000 Euro)
80.000 40.000 -40.000

 

Begründung:

Laut Gemeindehaushaltsverordnung § 8 Nachtragshaushaltsplan sollen Nachtragshaushaltspläne nur wesentliche Änderungen gegenüber einem ordentlichen Haushaltsplan enthalten. Von geringfügigen Änderungen sollte grundsätzlich abgesehen werden. Davon ist der Gemeindevorstand der Gemeinde Bickenbach mit dem vorliegenden Entwurf des Nachtragshaushaltes 2022 mehrfach abgewichen.

 

Zu 1)   Die beantragte Aufhebung des Sperrvermerks gehört nicht in einen Nachtragshaushalt.

Wenn die Gemeindevertretung einen vorhandenen Sperrvermerk aufheben soll, ließe sich dies mit einem einfachen Antrag bewerkstelligen.
In der Sache fehlt eine entsprechende Empfehlung einer Personalkommission, die im Haushaltsantrag der Fraktionen CDU, FDP und KOMM,A als Bedingung vorgeschlagen worden war. Darüber hinaus fehlt eine Stellenbeschreibung als Voraussetzung für die Stellenbesetzung.

 

Zu 2)   Die beantragte Aufhebung des Sperrvermerks gehört nicht in einen Nachtragshaushalt.

Durch Beschlüsse der Gemeindevertretung wurden bereits zweimal 20.000 Euro freigegeben.
Laut Bürgermeister Hennemann reicht die zuletzt bewilligte Teilsumme von 20.000 Euro für die Einrichtung der von ihm favorisierten Einbahnstraßenregelung aus.
Daher soll der restliche Betrag von 40.000 Euro abgeplant werden.


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Votum: Ablehnung durch alle anderen Fraktionen (7:16:0)
Der Beschlussantrag unter Nr. 2 wurde zurückgezogen, da der Etattitel aus dem Haushaltsplan des Vorjahres übernommen worden war. Mit dem Nachtragshaushalt 2022 konnten aber keine Beschlüssen zum Etat des Vorjahres nachträglich verändert werden.
Beschluss am: 22.09.2022

Beschluss:

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