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Anfrage (23-2024.05) zum Pachtvertrag Erlensee

27. April 2024
Kategorien
  • Anfrage
  • Gemeindefinanzen
Schlagworte

Anfrage an den Gemeindevorstand und die Gemeindeverwaltung


Gegenstand / Thema: Beschluss der Gemeindevertretung über die Änderung des Pachtvertrages Erlensee

Anfrage vom: 27.04.2024
zur GVG-Sitzung am: 23.05.2024
KOMM,A-Anfrage: 23-2024.05
Antwort am: 23.05.2024

Gemeinsame Anfrage der Fraktionen CDU, FDP und KOMM,A

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung 07.03.2024 die Höhe der Parkgebühren für den Parkplatz Erlensee im § 6 des Pachtvertrages pro Tag auf 4,00 € pro PKW und auf 3,00 € für Motorräder (inkl. Trike, Quad, …) beschlossen.
Am 19.03.2024 wurde im DE darüber berichtet, dass die Pressesprecherin des ASV mitteilt, die Höhe der Parkgebühren auf den alten Werten (3,00 € pro PKW und 2,00 € für Motorräder, Trike, und Quad) zu belassen.

Hierzu haben wir folgende Anfrage:

  • Auf welcher Grundlage entstand die Beschlussvorlage mit den entsprechenden Werten, welche der Gemeindevertretung vorgelegt wurde?
  • Welche rechtliche Bindung hat der beschlossene Pachtvertrag?
  • Ist es beabsichtigt, die Parkgebühren wieder zu senken?
  • Falls ja, wann ist mit einem entsprechenden Antrag durch Sie zu rechnen?

 

Antwort am 23.05.2024:

Anstelle einer Antwort legte der Gemeindevorstand eine Beschluss-Vorlage (2024/016-4) zur Änderung des Pachtvertrages Mehrzweckgebäude und Parkplatz Erlensee vor, durch welche die Parkgebühren wieder reduziert wurden. In der Begründung wurde wie folgt argumentiert:

“Mit Schreiben vom 30.4.2024 teilt der ASV Bickenbach mit, dass „aufgrund sehr gut verlaufener Verhandlungen mit unserem Sicherheitsdienst, ist es uns möglich, die Parkgebühren bis auf weiteres auf dem Stand der Vorjahre zu belassen. Dieser Betrag reicht aus, um unsere Kosten zu decken.“
Daher ist es möglich die Gebühren, nicht wie momentan vertraglich vereinbart, auf einen fixen Betrag festzusetzen, sondern flexibel mit einer Deckelung zu versehen. Damit kann der ASV je nach Kostenentwicklung die Gebühr in einem angemessenen Rahmen festsetzen und den Bürgerinnen und Bürgern eine kostengünstige Parkmöglichkeit zu ermöglichen.”

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