Beschlussvorschlag:
Die Beschlussvorlage 2024/016-1 wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:
- Seite 1, §3, Punkt (9): Wird ergänzt mit „, inklusive der Zigarettenkippen,“. Der geänderte Punkt lautet somit:
Der Pächter ist für das Einsammeln des Mülls, inklusive der Zigarettenkippen, im gesamten Bereich des Regionalen Freizeit- und Erholungsgebietes Erlensee zuständig.
- Seite 2, §4, erster Satz: Hier scheint in der Beschlussvorlage der Formulierungsvorschlag und somit die eigentliche Änderung zu fehlen.
- Seite 2: Ergänzung mit §10 „Kündigung“: §10 im Mietvertrag soll um ein Sonderkündigungsrecht der Gemeinde bezogen auf deren Finanzen ergänzt werden. Zudem soll das Kündigungsrecht generell angepasst werden. Der neue §10 lautet somit:
Verstößt der Pächter gegen gesetzliche Bestimmungen, ist eine einseitige Kündigung seitens der Verpächterin mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende möglich. Die Verpächterin hat darüber hinaus ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres, sollten sich die Gemeindefinanzen zum negativen entwickeln und eine Überprüfung insbesondere von freiwilligen Leistungen und Förderungen erforderlich werden.
Begründung:
- Zigarettenkippen insbesondere auch an den Badebuchten stellen ein großes Problem dar. Sie sind eine Gefahr für Menschen und Tiere sowie die Umwelt. Das unachtsame Rauchen stellt in den Sommermonaten zudem eine erhebliche Brandgefahr dar. Die explizite Aufnahme von „Zigarettenkippen“ zum Begriff „Müll“ (deren Bestandteil diese per se sind) setzt ein Zeichen, dass die Gemeinde diese spezielle Gefahr ernst nimmt und dem entgegensteuern möchte. Die vorgeschlagene Regelung ermöglicht es gleichzeigt, dem Pächter selbst zu überlassen, welche geeignete Maßnahmen er ergreift, entweder die Zigaretten aufzusammeln oder aber diese Verschmutzung von Anfang an zu vermeiden. Wir bitten daher um Zustimmung.
- Der Textvorschlag zu §4 fehlt
- Bei einem Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen muss die Gemeinde in der Lage sein, schnell und unverzüglich zu handeln und nicht im Zweifel fast ein ganzen Jahr Monate warten zu müssen.
In Anbetracht der finanziellen Entwicklung der Gemeinde und der Tatsache, dass in naher Zukunft freiwillige Leistungen überprüft werden müssen, wäre die Änderung des Pachtvertrages ohne eine entsprechende Kündigungsregelung fahrlässig und unangemessen. Der Pachtvertrag ist mit nicht unerheblichen Kosten für die Gemeinde verbunden. Zudem beinhaltet der Pachtvertrag eine potentielle Einnahmequelle für die Gemeinde. Auch die Einnahmenseite der gemeinde wird in naher Zukunft zu überprüfen sein.