Gegenstand / Thema: Haushaltsplanung für 2024
zur GVG-Sitzung am: 07.03.2024
KOMM,A-Anfrage: 21-2024.03
- Welche konkrete Planung hat der Gemeindevorstand gegen den Werteverlust des Gemeindevermögens, speziell des Infrastrukturvermögens (von 2008 34 Mio. auf 2024 29 Mio. Euro)?
- Welche zu übertragende Haushaltsermächtigungen plant der GV von 2023 auf 2024 > 10.000 Euro? bzw. Benennung des „Investitionsstaus“ aus den Vorjahren?
- Wann ist mit der Wiederbesetzung der Stelle Leitung Bau- und Ordnungsamt in der Gemeindeverwaltung zu rechnen?
- Warum wurde die Investitionsmaßnahme „Waldweg östlich Leierhans“ abgeplant? Der Beschluss hat nach wie vor Gültigkeit.
- Warum wurden für den Neubau des RÜB (Regenüberlaufbeckens) die Haushaltsausgabereste in Höhe von 800.000 Euro aus den Vorjahren abgeplant und stattdessen eine Darlehensaufnahme in Höhe von 1,7 Mio. eingestellt?
- Wurde die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Landkreis und der Gemeinde zum Neubau der Schulsporthalle mittlerweile unterzeichnet und falls ja unter welchen Folgen wäre diese Vereinbarung kündbar?
- Wie begründet der GV die Höhe des Haushaltsansatzes von 25.000 Euro für die 1150-Jahrfeier unserer Gemeinde?
- Warum wurden die Mittel für Instandsetzung von Straßen mit 60.000 und für Feldwege mit 40.000 Euro so niedrig angesetzt?
- Für die Einschätzung von Kürzungen wird eine Liste mit allen freiwilligen Leistungen nebst Kosten, optimalerweise für die Jahre 2021-2023 sowie Ansatz 2024 benötigt.
- Welche Mittel aus Förderprogrammen wurden identifiziert und beantragt? Für welche Maßnahmen?
- Warum gibt es nach wie vor kein Straßensanierungskonzept (Siehe Punkt 8)?
- Wie setzen sich die Darlehen und deren Entwicklung zusammen? Welche Maßnahmen verursachen welche Zinsen bis 2027/2028?