Im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung am 13.07.2023 wurde dem Parlament eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Landkreis zum Neubau einer Sporthalle sowie eine grobe Skizze einer Halle als verbindliche Anlage zu der Verwaltungsvereinbarung vorgelegt.
Unsere Fraktion hat dazu folgende, weitere Fragen:
- Handelt es sich bei den auf der Skizze dargestellten Außenmaßen um die finalen Außenmaßnahme der geplanten Sporthalle auf der Schulinsel?
- Wie groß ist der gesamte Platzbedarf der Sporthalle nebst Wegen, Zufahrten, usw.? Kann der gesamte Platzbedarf im Lageplan der Schulinsel dargestellt werden?
- Welche Bereiche und wie viel Fläche des vorhandenen Spielplatzes sowie des Bolzplatzes werden wegfallen?
- Wie hoch wird die Halle im Außenmaß? Gibt es eine Festlegung der maximalen Höhe? Wie hoch ist die aktuelle Halle?
- Die neue Hallenfläche (Spielfläche) wird mit 638m² angegeben. Wie groß ist die aktuell vorhandene Spielfläche?
- Wurden auf Basis der heute bekannten Maße der Halle mögliche baurechtliche Hürden untersucht, die auch ohne Bebauungsplan bestehen?
- Die vorgelegte Skizze ist auf den 22. November 2022 datiert. Warum wurde dem Bickenbacher Parlament die Skizze erst im Juli 2023 bekannt?
- Wie alt ist die Kostenschätzung für die Baukosten, auf deren Grundlage eine V.E. im Haushalt eingestellt wurde? Hat diese noch Bestand bzw. wurden die Kosten zwischenzeitlich nochmals nachgeschätzt? Wir verweisen auf die anhaltende Kostensteigerung im Bauwesen von deutlichen 2-stelligen Prozentsätzen pro Jahr.
- Wird die Gemeinde beim Neubau der Sporthalle als Bauherrin mit Mitspracherecht auftreten?
- Wie plant die Gemeinde, Das Investitionsrisiko zu minimieren? Aktuell sieht die Verwaltungsvereinbarung lediglich eine pauschale finanzielle Beteiligung von 50% vor. Es werden im Gegenzug weder Ziele, Bedingungen, Bauzeiten oder sonstige Regelungen getroffen.
- Wie plant die Gemeinde, das Risiko von Baukostensteigerung zu minimieren? Dass kann sowohl Material und Bauleistungen betreffen als auch unvorhergesehene Arbeiten beim Neubau oder Abriss. Es finden sich bei einer pauschalen finanziellen Beteiligung von 50% keinerlei Einschränkungsmöglichkeiten.
- Wie soll die finanzielle Beteiligung umgesetzt werden? Wird es Zahlungsziele geben beispielsweise nach Baufortschritt geben?
- Wie verhält sich die finanzielle Beteiligung der Gemeinde Bickenbach zum tatsächlichen Mehrwert gegenüber eines Ersatzbaus der jetzigen Halle?
- Wann und wo wurde durch den Landkreis mitgeteilt, dass bei einem Ersatzbau ohne Erweiterungen und finanzieller Beteiligung durch die Gemeinde lediglich ein deutlich kleinerer Bewegungsraum entstehen würde?
Wir bitten um schriftliche Beantwortung als Grundlage für die weiteren Beratungen der relevanten Tagesordnungspunkte und Beschlussvorlagen im PLU-Ausschuss sowie in der Gemeindevertretung.
Antwort am 19.10.2023:
zu1) Die der Beschlussvorlage beigefügte Skizze stelle lediglich eine skalierte Variante einer Dieburger Schulsporthalle dar.
zu 2 bis 5) Die genauen Flächenmaße lägen noch nicht vor.
zu 6) Für den Standort existiert ein Bebauungsplan. Baurechtliche Probleme seien zzt. nicht bekannt.
zu 8) Die derzeitige Kostenschätzung stamme vom 9. Mai 2023.
zu 9) Die Gemeinde Bickenbach ist nicht Bauherrin der Schulsporthalle. Das Projekt werde aber gemeinsam entwickelt.
zu 10 und 11) Das Kostenrisiko dieser Baumaßnahme “ist nicht abgedeckt”.
zu 13) Der Mehrwert gegenüber einer Basisvariante liege beim Doppelten.
zu 14) Der Kreis müsse lediglich einen “Bewegungsraum” für die Grundschulkinder herstellen. Andere erweiterte Bauausformungen unterlägen politischen Entscheidungen.
Alle weiteren Fragen seien zur Beantwortung an den Landkreis weitergeleitet worden.
Anmerkung: Die Antworten wurden mündlich vorgetragen. Da es Bürgermeister Hennemann weiterhin ablehnt, die Antworten auf unsere Anfragen schriftlich zu erteilen, müssen sie während der Sitzung protokolliert werden. Dabei kann es zu Verständnis- und Übertragungsproblemen kommen. Wir bitten, dies zu enstchuldigen.