Die Gemeindevertretung möge folgende Änderungen zum Haushalt 2023 beschließen:
Ergebnishaushalt:
Nr. | Produkt | Bezeichnung | Konto | Bezeichnung | Aufwendung Neu |
1 | 3603 | Umwelt, Natur- und Landschaftspflege | 60, 61,
67-69 |
Untersuchung Gewässerökologie Landbach | 15.000 € |
2 | 3603 | Umwelt, Natur- und Landschaftspflege | 60, 61,
67-69 |
Planung Aufenthaltsfläche Gewässerrandstreifen Hintergraben | 20.000 € |
3 | 3603 | Umwelt, Natur- und Landschaftspflege | Umgestaltungsmaßnahmen Landbach Bachgasse | 15.000 € | |
4 | 3603 | Umwelt, Natur- und Landschaftspflege | 71 | Förderung Steckersolar | 20.000 € |
5 | 3603 | Umwelt, Natur- und Landschaftspflege | 60, 61,
67-69 |
Erarbeitung und Umsetzung Waldstrategie | 20.000 € |
Nr. 4 wird mit einem Sperrvermerk versehen.
Nr. 5 wird mit einem Sperrvermerk für einen Teilbetrag in Höhe von 10.000 € versehen.
Investitionshaushalt:
Nr. | Produkt | Bezeichnung | Position | Bezeichnung | Aufw. bisher | Aufw.
neu |
6 | 3403 | Grundstücks- und Gebäudemanagement | 3403011009 | Freizeitgeräte öffentlicher Raum | 0.00 € | 10.000 € |
7 | 3601 | Verkehrsflächen und -anlagen | 3601010046 | Barrierefreie Umgestaltung Kreuzung Bahnhof | 150.000 € | 50.000 € |
Nr. 7 wird mit einem Sperrvermerk für einen Teilbetrag in Höhe von 40.000 € versehen.
[Die Zuordnung zu den Produkten bzw. den Konten erfolgte nach bestem Wissen.]
Deckungsvorschlag:
Die neu hinzukommenden Positionen im Ergebnishaushalt werden durch Entnahmen aus den Rücklagen finanziert.
Die neu hinzukommende Position im Investitionshaushalt wird durch freiwerdende Mittel der barrierefreien Umgestaltung Kreuzung Bahnhofstraße finanziert. Sollten dort durch Beschluss keine Mittel freiwerden oder diese anderweitig verplant werden, ist die Investition durch Entnahme aus den Rücklagen zu finanzieren.
Zu Nr. 1
Die Notwendigkeit der Maßnahme wurde seitens der Fraktion KOMM,A bereits in der Gemeindevertretung und im PLU-Ausschuss begründet. Ein entsprechender Sachantrag befindet sich im Geschäftsgang. Mit den Haushaltsmitteln wird sichergestellt, dass eine Untersuchung der Gewässerökologie im betroffenen Bachabschnitt stattfinden kann. Der Antrag ist zurzeit zurückgestellt, da die Veraltung bei der Gemeinde Seeheim-Jugenheim als Verursacher der regelmäßigen Abwassereinleitung eine Kopie der Einleitungsgenehmigung angefragt hat, welche aktuell noch nicht vorliegt.
Zu Nr. 2
Zur Steigerung der Attraktivität der Gemeinde und zwecks Schaffung von neuen Aufenthaltsräumen soll die Neugestaltung der Fläche und des Gewässerrandstreifens am ehemaligen Spielplatz am Hintergraben (Ecke Am Mühlgraben/Im Pfarrgarten) geprüft und ein ggf. erstes Konzept entwickelt werden.
Zu Nr. 3
Der Bachlauf des Landbaches vor allem im Bereich der Bachgasse, wo der Bach in einer künstlichen Betonrinne fließt, soll weiter umgestaltet werden, um die Attraktivität des Gewässers zu steigern, die Fließgeschwindigkeit in diesem Bereich zu erhöhen und somit die Sedimentations- und resultierende Verkrautungsproblematik zu verbessern. Hierzu soll die Möglichkeit zur Schaffung von Pflanzinseln oder das Einbringen von Störseinen, Sohlschwellen, Trittsteinen usw. geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt werden. Die Unter Naturschutzbehörde bzw. der Wasserbehörde sowie die Bevölkerung und Naturschutzverbände sind wo möglich zu beteiligen.
Zu Nr. 4
Der private Beitrag zur Energiewende wird immer wichtiger. Im unserer Region beteiligen sich mittlerweile 30 Vereine und Initiativen aus 45 Kommunen an regelmäßigen durch die ReG e.V. organisierten Sammelbestellungen für Balkonkraftwerke. Auch in Bickenbach wurden über eine Sammelbestellung im Januar 2023 über 30 Module ausgeliefert und weitere Sammelbestellungen sollen folgend. Viele Kommunen fördern bereits die private Investition ins Balkonkraftwerke und auch Bickenbach kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Eine Förderung muss jedoch von der Verwaltung leistbar sein. Ein entsprechendes Förderungskonzeptes seitens des Antragstellers soll dazu zeitnah vorgeschlagen und bis dahin die Haushaltsmittel mit einem Sperrvermerk versehen werden.
Zu Nr. 5
Die vorgeschlagenen Haushaltsmittel dienen zur Konkretisierung und Umsetzung des seitens der Verwaltung vorgestellten 10-Punkte-Plans in Form einer Waldstrategie für den Umgang mit dem Bickenbacher Gemeindewald. Ebenso wird durch die Mittel die vom Bürgermeister erwähnte Möglichkeit der vorzeitigen Neuauflage des Forsteinrichtungswerkes für das Haushaltsjahr 2023 aufrechterhalten. Dies beinhalten auch die Mittel zur Einholung einer fachlichen Zweitmeinung sowie etwaig notwendig werdenden Expertisen. Ein noch zu überarbeitender Sachantrag der Fraktion KOMM,A befindet sich im Geschäftsgang. Der Sperrvermerk für einen Teilbetrag soll bis zum Vorliegen einer Waldstrategie bestehen.
Zu Nr. 6
Zusätzlich zu den bereits laufenden Maßnahmen im Rahmen des Spielplatzkonzeptes kann durch einfache Sofortmaßnahmen die Attraktivität und das Freizeitangebot der Gemeinde auch für Jugendliche und junggebliebene Erwachsene verbessert werden. Beispielsweise könnte am Platz der Freundschaft eine Tischtennisplatte für den Außenbereich aufgestellt werden. Auch andere Angebote (Balancieren in geringer Höhe, Balanciersteine usw.) können mit diesen Mittel auf geeigneten Flächen einfach und schnell umgesetzt werden.
Zu Nr. 7
Bedarf und Dringlichkeit für eine derart komplexe Umgestaltung werden nicht gesehen. Bereits beschlossene Investitionen aus dem Bereich Verkehrsflächen und -anlagen aus dem Haushalt 2022 sollen zudem priorisiert und begonnen werden. Entsprechend werden die verbleibenden Mittel mit Sperrvermerk versehen. Zur Wahrung der Verkehrssicherheit und ggf. kleineren Maßnahmen sowie weiterer Planung verbleiben für diese Position Mittel in Höhe von 50.000 €.