Die Gemeindevertretung möge folgende Änderungen beschließen:
Ergebnishaushalt 2022
Ordentliche Aufwendungen
Nr | Bezeichnung | bisher | geändert | Differenz |
1. | Produkt Grundstücks- und Gebäudemanagement 3403 Personalaufwendungen (Pos. 11) Beibehaltung des Sperrvermerks über einen Teilbetrag von 45.000 Euro |
Investitionsprogramm 2022
Nr | Bezeichnung | bisher | geändert | Differenz |
2. | Produkt Verkehrsflächen und Anlagen 3601 3601010034 Verkehrsberuhigung Schulinsel (fortgeschriebener Ansatz 2021 gesamt 80.000 Euro) |
80.000 | 40.000 | -40.000 |
Laut Gemeindehaushaltsverordnung § 8 Nachtragshaushaltsplan sollen Nachtragshaushaltspläne nur wesentliche Änderungen gegenüber einem ordentlichen Haushaltsplan enthalten. Von geringfügigen Änderungen sollte grundsätzlich abgesehen werden. Davon ist der Gemeindevorstand der Gemeinde Bickenbach mit dem vorliegenden Entwurf des Nachtragshaushaltes 2022 mehrfach abgewichen.
Zu 1) Die beantragte Aufhebung des Sperrvermerks gehört nicht in einen Nachtragshaushalt.
Wenn die Gemeindevertretung einen vorhandenen Sperrvermerk aufheben soll, ließe sich dies mit einem einfachen Antrag bewerkstelligen.
In der Sache fehlt eine entsprechende Empfehlung einer Personalkommission, die im Haushaltsantrag der Fraktionen CDU, FDP und KOMM,A als Bedingung vorgeschlagen worden war. Darüber hinaus fehlt eine Stellenbeschreibung als Voraussetzung für die Stellenbesetzung.
Zu 2) Die beantragte Aufhebung des Sperrvermerks gehört nicht in einen Nachtragshaushalt.
Durch Beschlüsse der Gemeindevertretung wurden bereits zweimal 20.000 Euro freigegeben.
Laut Bürgermeister Hennemann reicht die zuletzt bewilligte Teilsumme von 20.000 Euro für die Einrichtung der von ihm favorisierten Einbahnstraßenregelung aus.
Daher soll der restliche Betrag von 40.000 Euro abgeplant werden.