In der Ausgabe Der Bergsträßer vom 20. Januar 2021 nimmt der Investor Herr Hartmut Petersmann Stellung zu Fragen bezüglich des Bebauungsplanes „Nördlich der Darmstädter Straße, 1. Änderung“. Aus diesen Stellungnahmen ergeben sich Fragen seitens der Fraktion KOMM,A an den Gemeindevorstand:
Liegen dem Gemeindevorstand und/oder der Gemeindeverwaltung Informationen vor, nachdem der Investor einen Verkauf des Areals noch vor Baubeginn als Option in Betracht ziehen könnte?
Antwort: Wann und ob ein Verkauf durch die Bauherrschaft in Frage kommt, kann der Gemeindevorstand nicht beantworten. In den zuletzt geführten Gesprächen mit der Bauherrschaft wurde von einem Verkauf des gebauten Objektes ausgegangen.
Es halten sich Gerüchte im Ort, dass es bereits interessierte Investoren gibt, die sich eine konzeptionell geänderte Entwicklung des Areals vorstellen könnten.
Liegen dem Gemeindevorstand und der Gemeindeverwaltung Informationen dazu vor und wurde die Gemeindeverwaltung von potentiell interessierten Investoren kontaktiert?
Antwort: Es gab ein Gespräch mit einem interessierten Investor, der sich über die Rahmenbedingungen des B-Planes und den Stand des Verfahrens informiert hat. In dem Gespräch wurde angefragt, ob Änderungen des B-Planes möglich seien. Konkrete Änderungswünsche, zum Beispiel anhand einer Projektskizze, wurden nicht geäußert.
Inwieweit weiterführende Gespräche mit den Eigentümern geführt worden sind oder ob diese an den Preisvorstellungen des potentiellen Käufers oder Verkäufers gescheitert sind, ist nicht bekannt.
Der Investor, vertreten durch Herrn Hartmut Petersmann, wird im Presseartikel sinngemäß zitiert, dass es eine lange Liste von Einwendungen gäbe und die resultierenden Beschlüsse, nach entsprechender Abwägung, die Belange der Bürger würdigen werden. Der Bebauungsplan würde sich ändern.
Zum Zeitpunkt des Artikels, liegen weder dem Gemeindevorstand noch den Ausschüssen bzw. dem Parlament Ergebnisse oder Zwischenergebnisse des Verfahrensprozesses vor. Eine Anfrage der KOMM,A-Fraktion zur Einsichtnahme in Einwendungen und Stellungnahmen wurde seitens der Gemeindeverwaltung verwehrt.
Wie erklärt sich der Gemeindevorstand diese Äußerungen seitens des Investors zu dem zu erwartenden Ergebnis? Hatte der Investor Zugang zu Einwendungen, Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und (Zwischen-) Ergebnissen des Stadtplaners?
Antwort: Vielen Dank, dass Sie uns als Gemeindevorstand hier nochmals die Möglichkeit der Stellungnahme zur Ihrem Akteneinsichtsbegehren und der Anzeige bei der Kommunalaufsicht geben.
Die HGO sieht eindeutig vor, welche Verfahrensmöglichkeiten die Gemeindevertretung hat, Akteneinsicht einzufordern. Wir verweisen hier auf die Stellungnahme der Kommunalaufsicht:
„Aus kommunalrechtlicher Sicht ist schwer nachvollziehbar, weshalb Sie als Mandatsträger die Einsichtnahme in die eingegangenen Stellungnahmen vor Zuweisung in den zuständigen Fachausschuss begehren. Da die Ausschüsse Hilfsorgane der Gemeindevertretung sind, haben sie die Aufgabe, die Gemeindevertretung in ihrer Aufgabenwahrnehmung zu entlasten. Sie sind sozusagen die “Werkstätten” der Gemeindevertretung. Deshalb gehört es zu ihren Befugnissen, aber auch zu ihren Pflichten, die Beschlüsse der Gemeindevertretung vorzubereiten. Diese Aufgabenstellung findet ihren Niederschlag in § 62 Abs. 1 Satz 1 HGO. Danach kann die Gemeindevertretung zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse Ausschüsse aus ihrer Mitte bilden und Aufgaben, Mitgliederzahl und Besetzung der Ausschüsse bestimmen.
Der Ausschuss hat dann in der Gemeindevertretung zu berichten. Nach § 30 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung entwerfen die Ausschüsse einen entscheidungsreifen Beschlussvorschlag, der als Antrag i. S. des § 12 der Geschäftsordnung anzusehen ist. Nach Satz 3 der vg. Vorschrift berichtet der Ausschussvorsitzende oder dazu besonders bestimmte Mitglieder der Gemeindevertretung mündlich in gedrängter Form über den Inhalt und das Ergebnis der Ausschussberatung und die tragenden Gründe für den Beschlussvorschlag.
Demnach widerspräche doch eine Vorab-Einsicht in die Stellungnahmen durch Mandatsträger dem üblichen “vorgegebenen Weg”. Die Aufgabe bzw. Funktion der Ausschüsse würde ad absurdum geführt werden, wenn sich vor Aufgabenzuweisung in die Ausschüsse alle oder einzelne Gemeindevertreter mit den Sachverhalten beschäftigen bzw. auseinandersetzen wollten/sollten. Gerade die sachliche Auseinandersetzung in den Ausschüssen dient doch der Entlastung der Gemeindevertretung.
Aus hiesiger Sicht scheint Herr Bürgermeister Hennemann gesetzeskonform gehandelt zu haben; auch wenn sein “Vorgänger” möglicherweise eine andere kommunalpolitische Handhabung vorsah.“
Daraus ergibt sich, dass der Gemeindevorstand mit der Ablehnung ihres Begehrens rechtskonform gehandelt hat und auch im Sinne der Gleichbehandlung aller Mitglieder der Gemeindevertretung auch so handeln muss.
Seitens der Gemeindeverwaltung wurden keine Einwendungen an den Bauher-ren weitergegeben. Üblich ist es, dass im Verlauf eines fast projektbezogenen B-Planes, die Bauwilligen bzw. deren Planer, in Austausch mit der Gemeinde stehen, um z.Bsp. die für Gutachten notwendigen Unterlagen nachzuliefern oder die Ergebnisse dieser in ggf. notwendige Umplanungen bei dem Bauprojekt einfließen zu lassen.
In ihrer Anfrage stellen Sie fest, dass der Gemeindevertretung keine Informatio-nen über den Zwischenstand des Verfahrens vorliegen. Dies ist nicht richtig. Im Bericht des Gemeindevorstandes wurde zuletzt in der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung am 10.12.2020 auf den Zwischenstand eingegangen. Ebenso wurde ausführlich in der Presse von den unterschiedlichen Interessens-gruppen berichtet.
Ob sich die Äußerungen von Herr Petersmann womöglich auf diesen Zwischenbericht oder auf die Veröffentlichung der Eingaben auf diversen Internetseiten bezieht, kann der Gemeindevorstand nicht beantworten. Aus Sicht des Gemeindevorstands ist für die sehr allgemeine Äußerung von Herrn Petersmann, die vor allem die gültige Rechtslage erläutert, keinerlei Kenntnis der konkreten Eingaben notwendig.”
Die Fragen wurden auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 25. Februar 2021 beantwortet und mit dem Protokoll der Sitzung im Ratsinformationssystem (RIS) der Gemeinde Bickenbach in schriftlicher Form vorgelegt.
Siehe hierzu auch folgenden Beitrag im Archiv unserer Homepage: Bürgermeister Hennemann verweigert Einsichtnahme in Ergebnis der Offenlegung des Bebauungsplans zur “Neuen Mitte”