Vor einem knappen Jahr hat die Bickenbacher Gemeindevertretung ihre “Richtlinie zur Vergabe von Spenden aus Haushaltsmitteln zur Humanitären Hilfe” neu gefasst.
Diese Richtlinie und hier v.a. die verschiedenen zeitlichen Vorgaben haben für Initiativen und Vereine Geltung, die seither und/oder zukünftig Spendenmittel für von ihnen betreute Projekte beantragt haben bzw. beantragen wollen.