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Antrag (18-2022.09) zum Waldwirtschaftsplan 2023

13. September 2022
Kategorien
  • Antrag
  • Umwelt
Schlagworte
  • Wald

Antrag der KOMM,A-Fraktion in der Gemeindevertretung


Ziel: Änderungen

Antrag vom: 13.09.2022
zur GVG-Sitzung am: 22.09.2022
KOMM,A-Antrag: 18-2022.09
GVG-Vorlage: 2022/059-1
Status: (zurückgestellt am 22.09.2022, am 04.12.2022 ersetzt durch Antrag 18-2022.12)

Beschlussvorschlag:

Bei der Waldbegehung am 6. September 2022 wurden einige Verbesserungen an der aktuellen Strategie vorgeschlagen. Auf der Grundlage dieser Vorschläge wird der Gemeindevorstand gebeten, den Waldwirtschaftsplan 2023 um folgende Punkte zu verändern bzw. zu ergänzen:

  1. Absterbende Bäume verbleiben im Bestand, um den anderen Baumgenerationen Schutz und Schatten zu geben.
  2. Bäume werden ausschließlich aus Gründen der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht an öffentlichen Straßen und Parkplätzen gefällt (siehe auch Punkt 6); ausnahmsweise aus Gründen der Arbeitssicherheit (siehe Punkte 4 und 5).
  3. Die Verpflanzung von Kiefern und Douglasien soll – wenn überhaupt in Erwägung gezogen – auf ein Minimum reduziert werden.
  4. Wenn tote Bäume aus Gründen der Verkehrs- und/oder Arbeitssicherung gefällt werden müssen, was zu minimieren ist (siehe Punkte 2 und 5), verbleiben sie als Totholz im Wald (kein Verkauf).
  5. Zur Arbeitssicherheit soll ggf. mit Seilunterstützung beim Fällen gearbeitet werden bzw. das Arbeiten unter den toten Bäumen gänzlich vermieden werden.
  6. Die Verkehrsicherungspflicht sollte nach Möglichkeit nur vom öffentlichen Verkehrsraum selbst aus wahrgenommen werden (Vermeidung von Rückegassen). Im Fall von Waldwegen sollte auch ihre gänzliche Sperrung in Erwägung gezogen werden.
  7. Wegränder sollen nicht mehr gemulcht werden.
  8. Zur Naturverjüngung ausgewählte Waldabschnitte sollen (wie für Neuanpflanzungen) gezäunt werden (Schutz vor Verbiss).
  9. Dort, wo keine Naturverjüngung wächst, soll vor dem Säen bzw. Pflanzen sparsam manuell Boden freigemacht werden (Vermeidung von großflächiger Maschinenunterstützung).

Bezüglich der im Februar 2022 bearbeiteten Abteilung 13B soll Folgendes gelten:

  1. Keine flächige Behandlung (Mulchen)
  2. Keine Befahrung
  3. Korrektur der übermäßigen Bodenschäden, die im Rahmen der PEFC-Beschwerde festgestellt wurden.

 

Begründung:

Schutz- und Erholungsfunktionen: Der Wald kann die Schutz- und Erholungsfunktionen nur erbringen, wenn ein entsprechender Waldaufbau vorhanden ist. Dabei ist vor allem die Bedeutung des Waldinnenklimas hervorzuheben. Bedingt durch die Auflösung der Bestände ist dies in Teilen des Gemeindewaldes gefährdet. Die Folge sind Hitze und Trockenstress, die die Naturverjüngung erschweren oder vertrocknen lassen (dasselbe gilt umso mehr für Pflanzung). Jegliche Auflichtung des Kronendaches, und seien es nur einzelne Kiefern, muss daher unter allen Umständen auf ein absolut notwendiges Minimum (Verkehrssicherung) reduziert werden.

Ein weiteres Problem ist, wie von Dirk Hungenberg mehrfach betont, der hohe Verbissdruck durch Rotwild (Rehverbiss). Um die Naturverjüngung zu ermöglichen, müssen daher Zäune gestellt werden, wo Naturverjüngung erfolgen soll (dasselbe gilt für Pflanzung). Sollten dafür aus Gründen der Arbeitssicherung Fällungen abgängiger Bäume nötig werden, werden diese motormanuell und ggf. mit Seilunterstützung vorgenommen und das Totholz als natürlicher Verbissschutz, Wasserspeicher und zur Humusbildung und Förderung der Artenvielfalt im Wald belassen.

Ein sehr großer Anteil der gepflanzten Bäume sind im Moment Kiefern. Ziel sollte es aber sein, den Laubbaumanteil zu erhöhen. Auch im Hinblick auf die Feuergefährlichkeit der Kiefer sollte die Pflanzung von Kiefern auf ein Minimum reduziert werden. (Analoges gilt für die Pflanzung von Douglasien; da Douglasien mehr Wasser als Buche, Kiefer und Fichte brauchen, ist von der Pflanzung unter den gegebenen klimatischen Bedingungen abzusehen.)

Der Totholzanteil im Wald sollte erhöht werden. Während die Zersetzung nach und nach weiter fortschreitet, dient das Totholz einer großen Zahl von Tieren und Pflanzen als ideales Nist-, Entwicklungs-, Nahrungs- oder Überwinterungshabitat. Außerdem bietet es Schutz vor Fressfeinden. Ohne Totholz sind Fledermäuse, Käuze, Siebenschläfer und Co. oft wohnungslos. Es dient zudem als Wasserspeicher und ist die Grundlage für einen gesunden Waldboden.

 


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Votum: ohne
Beschluss am:

Beschluss:

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