Beschlussvorschlag:
Aktualisierte Fassung vom 13.07.2023:
- Die Gemeinde legt folgenden Grundsatz für die Beleuchtung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie für die Außenbeleuchtung von gemeindeeigenen Liegenschaften fest:
„Lichtverschmutzung soll minimiert, die Lichtintensität soll nach Möglichkeit reduziert werden. Außenbeleuchtung soll zurückhaltend und bedarfsorientiert beschaffen sein.“
Die Umsetzung dieses Grundsatzes kann beispielsweise durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
• Reduzierung der Zahl der Lichtquellen, Leuchtstärke und Leuchtzeiten
• Veränderung der Farbtemperatur von Leuchtmitteln
• Abschirmung unerwünschter Lichtabstrahlungen
• Vereinheitlichung von Beleuchtungsmaßnahmen, Anwendung einheitlicher Beleuchtungskonzepte
Mögliche Maßnahmen zur Umsetzung des Grundsatzes bedürfen einer wiederkehrenden Überprüfung auf Aktualität.
- Der so festgelegte Grundsatz für eine nachhaltige Außenbeleuchtung wird Maßstab für alle Bau- und Modernisierungsmaßnahmen der Gemeinde, inkl. Ersatzbeschaffungen von Leuchtmitteln.
- In neu aufzustellenden oder zu ändernden Bebauungsplänen sollen Festsetzungen entsprechend dem gemeindlichen Grundsatz für eine nachhaltige Außenbeleuchtung getroffen werden.
- Bezogen auf die Straßenbeleuchtung sollen mit der GGEW folgende Fragestellungen erörtert werden:
• Umrüstkosten von vorhandenen LED-Leuchtmitteln auf farbtemperaturreduzierte Leuchtmittel pro Lichtpunkt/Einheit
• Möglichkeiten und Kosten einer Reduzierung der Leuchtdauer bzw. der Leuchtintensität (Nachtabsenkung, Nachtabschaltung und Präsenzsensorik etc.)
• Methoden, Mittel und Kosten zur Abschirmung unerwünschter Lichtabstrahlungen
• Machbarkeit und Kosten der Umrüstung ganzer Wohnviertel, einzelner Straßenzüge bzw. Einzelumrüstungen auf Anliegerwunsch
- Der Gemeindevorstand wird gebeten zu überprüfen, ob der Erlass eines Beleuchtungskonzeptes beispielsweise nach dem Muster der Gemeinde Biebergemünd vom 24. Mai 2022 oder ggf. auch anderer Beispiele hilfreich ist.
Ursprüngliche Fassung in den Jahren 2018 und 2022:
Die Gemeinde legt folgende Grundsätze für die Beleuchtung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie für die Außenbeleuchtung von gemeindeeigenen Liegenschaften fest:
Lichtverschmutzung soll minimiert, die Lichtintensität soll reduziert werden. Außenbeleuchtung soll zurückhaltend und ausschließlich bedarfsorientiert beschaffen sein.
Dies soll durch verschiedene Maßnahmen erreicht werden:
- Reduzierung der Zahl der Lichtquellen
- Reduzierung der Leuchtstärke
- Reduzierung der Leuchtzeiten
- Veränderung der Farbtemperatur, Priorisierung von gelb-bernsteinfarbenen (ca. 1.800 Kelvin) vor warm-weißem (2.200 bis max. 3.000 Kelvin) und nachrangig kalt-weiß Licht
- Vereinheitlichung von Beleuchtungsmaßnahmen, Anwendung einheitlicher Beleuchtungskonzepte
- Abschirmung unerwünschter Lichtabstrahlungen
- Optimierung bei allen Neubau und Modernisierungsmaßnahmen sowie Ersatzbeschaffungen
Dazu sind jeweils folgende Fragen zu klären:
- Ist die Beleuchtung notwendig?
- Welche Lichtmenge wird benötigt?
- Wo wird das Licht benötigt?
- Zu welchen Zeiten wird das Licht benötigt?
- Welche Lichtqualität ist notwendig?
Die so festgelegten Grundsätze für eine nachhaltige Außen-Beleuchtung sind Maßstab für alle Bau- und Modernisierungsmaßnahmen der Gemeinde.
Bezogen auf die Straßenbeleuchtung ist mit der GGEW zu klären:
- Umrüstkosten der vorhandenen LED-Leuchtmittel auf farbtemperaturreduzierte Leuchtmittel (von kalt-weiß auf warm-weiß oder gar gelb-bernstein) pro Lichtpunkt/Einheit
- Möglichkeit und Kosten einer Reduzierung der Leuchtdauer bzw. der Leuchtintensität (Nachtabsenkung, Nachtabschaltung und Präsenzsensorik)
- Methoden, Mittel und Kosten zur Abschirmung unerwünschter Lichtabstrahlungen
- Machbarkeit und Kosten der Umrüstung ganzer Wohnviertel, einzelner Straßenzüge bzw. Einzelumrüstungen auf Anliegerwunsch
In allen zukünftigen neu aufzustellenden oder zu ändernden Bebauungsplänen sollen Festsetzungen entsprechend den gemeindlichen Grundsätzen für eine nachhaltige Außen-Beleuchtung getroffen werden.
Die Gemeinde veröffentlicht ihre Grundsätze und wirbt bei Bürgerschaft, Gewerbe, Einzelhandel und Gastronomie für eine Übernahme bzw. Anwendung vergleichbarer Grundsätze.
Der Gemeindevorstand wird gebeten zu überprüfen, ob der Erlass eines Beleuchtungskonzeptes nach dem Muster der Gemeinde Biebergemünd vom 24. Mai 2022 hilfreich ist.
Begründung:
Dieser Antrag ist eine inhaltlich weitgehend identische Fassung unseres Antrages aus dem Jahr 2018, Beschlussvorlage 2018/062.
Er bezieht sich auf die öffentliche Debatte der letzten Jahre um die schädlichen Folgen von Lichverschmutzung (Lichtsmog) und die bürgerschaftliche Eingabe von Frau Andrea Kolletzki im Jahr 2018. Die Argumente sind bekannt.
Siehe hierzu auch umfangreiche Presseberichterstattung der letzten Jahre, zuletzt im Darmstädter Echo vom 12. Februar und 4. August 2022.