Bildschirmfoto 2020-07-10 um 12.38.48Bildschirmfoto 2020-07-10 um 12.38.48Bildschirmfoto 2020-07-10 um 12.38.48Bildschirmfoto 2020-07-10 um 12.38.48
  • Startseite
  • Aktuelles
  • Politik
    • Parlamentarische Arbeit
      • Fraktion
      • Gemeindevorstand
      • Anträge
      • Anfragen
    • Außerparlamentarische Arbeit
    • KOMMUNALWAHL 2021
      • Kandidat*innen 2021
      • Wahlprogramm 2021
  • Termine
  • Wir über uns
    • Der Verein
    • Historie
  • Kontakt
    • Impresssum
    • Datenschutz
  • Archiv

Antrag (14-2022.09) zum Bickenbacher Gemeindewald

24. August 2022
Kategorien
  • Antrag
  • Umwelt
Schlagworte

Antrag der KOMM,A-Fraktion in der Gemeindevertretung


Ziel: Waldstrategie für ein naturnahes Waldmanagement und einen klimaresistenten, artenreichen Dauerwald

Antrag vom: 24.08.2022
zur GVG-Sitzung am: 22.09.2022
KOMM,A-Antrag: 14-2022.09
GVG-Vorlage: 2022/074
Status: zurückgezogen am 13.07.2023 zugunsten gemeinsamer Antrag Klimaamgepasstes Waldmanagement

Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, eine Waldstrategie für ein naturnahes Waldmanagement und einen klimaresistenten, artenreichen Dauerwald von unabhängiger Seite entwickeln zu lassen.

Dazu gehören die folgenden Schritte:

  1. Einen sofortigen Stopp aller forstwirtschaftlichen Maßnahmen im Bickenbacher Gemeindewald anzuordnen, die Befahrung des Waldbodens zu unterlassen und jeglichen Einschlag einzustellen. Das gilt auch für die sog. Verkehrssicherung im Wald und an Waldwegen in Bezug auf waldtypische Gefahren. Das sachgemäße und schonende Zurückdrängen nichtheimischer, invasiver Neophyten (Götterbaum, Spätblühende Traubenkirsche, Robinie) soll aber weiterhin möglich sein.
  1. Einen externen, unabhängigen Forstexperten zu beauftragen, die aktuelle Situation zu analysieren und die Faktoren zu untersuchen, die zu dem schlechten Zustand des Waldes geführt haben. Der Experte soll kurz- und langfristige Maßnahmen vorschlagen, die den Zustand des Waldes verbessern werden.
  2. Ein Forum zu initiieren, das die Ergebnisse einer solchen Analyse diskutiert, um die beste Lösung für den Bickenbacher Gemeindewald zu finden.
  3. Für den Haushalt 2023 ist hierzu ein Budget von 20.000 € vorzusehen.

Aus aktuellem Anlass wird um eine zügige Umsetzung gebeten.

 

Begründung:

Der Bickenbacher Wald ist stark geschädigt.

Bäume sterben in großer Zahl ab, das Kronendach wird durch Baumschäden und forstwirtschaftliche Eingriffe zunehmend lückiger. Stellenweise wächst nicht ausreichend natürlicher Wald nach.

Ein weiteres Problem ist, dass durch Trockenheit und forstlich verursachten Auflichtungen eine Flora von nicht standortgemäßen, fremdartigen, meist giftigen Gehölzen nachwächst, die eine naturnahe Verjüngung/Wiederbewaldung erschwert und einheimische Arten verdrängt, wodurch die Artenvielfalt weiter zurückgeht.

Wenn der Wald also oben abstirbt und unten nicht zufriedenstellend nachwächst, schließt sich zunehmend das Zeitfenster für eine neue klimaangepasste Waldgeneration unter dem Schutz eines noch existierenden Kronenschirms.

Verkehrssicherung ist, wie der Bundesgerichtshof 2012 festgestellt hat, für den Waldbesitzer (hier die Gemeinde Bickenbach) nicht zumutbar und der Waldentwicklung nicht zuträglich.  Das Betreten des Waldes erfolgt immer auf eigene Gefahr. [1]  Verkehrssicherung bleibt auf öffentliche Straßen und atypische (selbstgeschaffene) Gefahren beschränkt und sollte zur Schonung des Waldes auf das rechtlich notwendige Minimum reduziert werden.

[1] BHG, Urteil vom 02. Oktober 2012 VI ZR 311-11

 


Download PDF

Votum: ohne
Beschluss am:

Beschluss:

Zurück zur Übersicht
Teilen

Comments are closed.

© Copyright 2021
KOMM,A – Die kommunale Alternative

Impressum | Datenschutz