Die Gemeindevertretung möge folgende Änderungen beschließen:
Ergebnishaushalt 2022
Ordentliche Aufwendungen
Nr | Bezeichnung | bisher | geändert | Differenz |
1. | Produkt Jugendarbeit 1301 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Pos. 13) Konzepterst. Spiel- und Begegnungsräume (Ü12) |
0 | +10.000 | +10.000 |
2. | Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Position 13, Kürzung im Querschnitt um 1% |
+1.605.000 | +1.588.950 | -16.050 |
Investitionsprogramm 2022
Nr | Bezeichnung | bisher | geändert | Differenz |
3. | Produkt Verkehrsflächen und Anlagen 3601 3601010035 Maßnahmen für den ruhenden Verkehr fortgeschriebener Ansatz 2021 gesamt 80.000 Euro Sperrvermerk über einen Teilbetrag von 60.000 Euro |
|||
4. | Produkt Verkehrsflächen und Anlagen 3601 3601010036 Maßnahmen für den fließenden Verkehr |
-80.000 | 0 | +80.000 |
5. | Produkt Verkehrsflächen und Anlagen 3601 3601010040 (neu) Waldweg östlich Leierhans |
0 | -60.000 | -60.000 |
6. | Grundstücks- und Gebäudemanagement 3403 3403151005 Außenanlage Bürgerhaus Übertragung 270.000 nach 2023 |
-340.000 | -70.000 | +270.000 |
Zu 1) Ausgaben zur Erstellung eines Konzepts zur Einrichtung von Spiel- und Begegnungsräumen im Gemeindegebiet Bickenbach (gemeinsame Ü12-Initiative)
Zu 2) Deckungsvorschlag für Antrag unter 1., zugleich maßvolle Kürzung der Gesamtausgaben für Sach- und Dienstleistungen
Zu 3) Vor einer Mittelfreigabe für den ruhenden Verkehr in Höhe von geschätzt 60.000 Euro aus dem Etatansatz sollten die beabsichtigten Maßnahmen auf einer Bürgerversammlung öffentlich diskutiert werden.
Zu 4/5) Die eingestellten Mittel ‘Maßnahmen für den fließenden Verkehr’ sollen umgewidmet werden für die konkrete Maßnahme Radweg östlich Leierhans. Die Anhebung von 45.000 auf 60.000 Euro sind den Einwendungen seitens der Gemeindeverwaltung geschuldet, dass die von unserer Fraktion geschätzten Aufwendungen nicht ausreichend bemessen seien.
Zu 6) Die 70.000 Euro in 2022 sollen wie folgt verplant werden:
Nach derzeitiger Planung soll die direkt an das Bürgerhaus angrenzende Schulsporthalle (1-Feld-Halle) durch einen Neubau einer 2-Feld-Halle an gleicher Stelle ersetzt werden. Es ist davon auszugehen, dass es im gesamten Areal durch Abbrucharbeiten und Neubau zu Beeinträchtigungen kommen wird.
Stand Dezember 2021 sind noch keine Pläne oder Konzepte für die neue Sporthalle bekannt. Es ist aber davon auszugehen, dass auch für die neue Sporthalle eine Außenanlage nach Abschluss der Bauarbeiten an der Halle erforderlich sein wird.
Es ist daher naheliegend, die Planungen und den Bau für die Außenanlage des Bürgerhauses mit dem Neubau der Sporthalle samt Außenanlage abzustimmen, damit dieses Ensemble nach Fertigstellung „aus einem Guss“ ist.
Weiterhin ist es ratsam, die Zuwegungen in den Planungen abzustimmen, um Kollisionen oder Dopplungen zu vermeiden. So sollte beispielsweise abgewartet werden, ob die vorgesehene Andienung der Küche im Bürgerhaus noch möglich sein wird oder ob die neue Sporthalle nach aktuellen Bauvorschriften nicht ohnehin einen barrierefreien Zugang benötigt, der auch für das Bürgerhaus genutzt werden kann.
Es ist davon auszugehen bzw. im Zweifel darauf zu achten, dass zu jedem Zeitpunkt, auch während Baumaßnahmen für die Außenanlage und/oder der Sporthalle eine barrierefreie Zugangsmöglichkeit zum Bürgerhaus besteht.
Bei einer etwaigen gemeinsamen oder koordinierten Vergabe von Arbeiten könnten zudem Kosten eingespart werden (einmalige Baustelleneinrichtung und Mobilisierung, größere Lose und Mengen, etc.). Ebenso würden Kollisionen bei parallellaufenden Arbeiten durch unterschiedliche Firmen vermieden.
Um dennoch kurzfristig Verbesserungen zu erzielen, kann die existierende Anlage in Eigenleistung (z.B. als Bürgeraktion an mehreren Wochenenden) gesäubert, verschönert und ertüchtigt werden. So können die vorhandenen Grünflächen mit Blumenwiesen bepflanzt werden. Betonsockel können gesäubert und gestrichen werden, ebenso das vorhandene Pflaster. Sitzbänke können (mit späterer Wiederverwendung) ergänzt werden. Die vorhandene Beleuchtung kann ertüchtigt werden.