Über das Abschlagsbauwerk auf Höhe des Grenzweges in der Gemeinde Seeheim-Jugenheim wird regelmäßig ungeklärtes Abwasser (Abwasser, Fäkalien, Störstoffe wie Toilettenpapier und Hygieneartikel) aus der Mischkanalisation der Gemeinde Seeheim-Jugenheim in den Landbach geleitet.
Der Landbach fließt im weiteren Verlauf als offenes und zugängliches Gerinne durch die Gemeinde Bickenbach. In der Bachgasse befindet sich eine beliebte Furt, an der sich viele Menschen gerne aufhalten und Kinder im Wasser spielen. Auch der Bachlauf in der Bachgasse ist bei Kindern zum Spielen sehr beliebt. Im Bereich des Hintergrabens grenzen teils auch Nutzgärten direkt an den Bachlauf. Es ist nicht auszuschließen, dass aus den Gerinnen – ob nun legal oder illegal – Wasser zur Bewässerung entnommen wird. Auch (Haus-)tiere halten sich am Gewässer auf.
Das Problem der Kontamination des Landbaches durch ungereinigtes Abwasser ist seit vielen Jahren bekannt. Ein Abschlag von ungereinigtem Abwasser der Gemeinde Seeheim-Jugenheim in den Landbach ist nach unserem Kenntnisstand nur bei besonderen Starkregenereignissen vorgesehen, auf Basis einer Ausnahmeregelung der überörtlichen Behörden. Es ist festzustellen, dass die Regenereignisse, bei denen Abwasser in den Landbach eingeleitet wird, mittlerweile an Häufung zunehmen und es auch bereits bei stärkerem Landregen zu Einleitungen kommt. Maßnahmen, um dieses Problem dauerhaft zu beheben, sind bisher nicht erkennbar.
Wir stellen dazu folgenden Fragen. Um schriftliche Beantwortung wird gebeten:
Antworten:
Anmerkung:
Die Antworten wurden mündlich vorgetragen. Da es Bürgermeister Hennemann weiterhin ablehnt, die Antworten auf unsere Anfragen schriftlich zu erteilen – obwohl diese offensichtlich schriftlich vorliegen – müssen sie während der Sitzung protokolliert werden. Dabei kann es zu Verständnis- und Übertragungsproblemen kommen. Wir bitten, dies zu enstchuldigen.