Der Gemeindevorstand wird beauftragt, den Waldweg in östlicher Verlängerung des Weges „Im Leierhans“ bis zur Einmündung in die Erbsengasse mit einer wassergebundenen Deckschicht auszubauen. Für diese Maßnahme sind 45.000 Euro im Haushalt 2022 einzustellen.
Nahmobilität und somit Fußgänger- und Radverkehr nimmt eine zunehmend wichtigere Rolle in unserer Gesellschaft ein. In unserer Gemeinde Bickenbach sind derweil die Wegenetze für diese Mobilitätsgruppe – auch aus historischen Gründen – nur bedingt vorhanden, jedenfalls nicht lückenlos.
Der Waldweg in östlicher Verlängerung des Weges „Im Leierhans“ zwischen Autohaus Satorius und Einmündung in die Erbsengasse bietet ein gutes und vergleichsweise einfache zu erschließendes Potential, sowohl die Schulinsel (inkl. Bürgerhaus und Nutzungsmöglichkeiten für Vereinssport) als auch das Erholungsgebiet Bickenbacher Wald sowie die Sportstätten der SKG besser an die westlich gelegenen Wohngebiete besser anzuschließen. Es ist ein möglicher Baustein für den zukünftigen Ausbau des Rad- und Fußgängerwegenetzes.
Derzeit ist dieser Wegabschnitt aufgrund seiner Beschaffenheit für Radfahrer kaum befahrbar und für Menschen mit eingeschränkter Mobilität sowie beispielsweise Eltern mit Kinderwagen nicht nutzbar. Eine Nutzbarmachung dieses Weges durch einen Ausbau wie beispielsweise in Anlage zu diesem Antrag skizziert, würde eine direkte Verbindung der westlich gelegenen Wohngebiete über den bereits verkehrsberuhigten Weg „Im Leierhans“ ermöglichen und somit die gerade zu Stoßzeiten hochfrequentierte Waldstraße (und ggf. Hartenauer Straße) von Rad- und Fußgängerverkehr entlasten. In diesem Zusammenhang wäre auch die Möglichkeit gegeben, eine für alle Seiten positive Klärung der Anliegersituation im Bereich des Waldweges zu erreichen sowie mit geeigneten Maßnahmen den Bannwald in diesem Bereich besser zu schützen.
Wir bitten um Beachtung der Anlage zu diesem Antrag.
Die folgenden Ideen und Hinweise dienen als Orientierung. Keinesfalls soll der Verwaltung vorgegriffen werden und selbstverständlich bedarf es weiterer Prüfungen zur Machbarkeit.
Der zur Debatte stehende Wegabschnitt befindet sich östlich der Pfungstädter Straße in Verlängerung des Weges „Im Leierhans“ und endet mit der Einmündung in die Erbsengasse. Dieser Abschnitt hat eine Länge von ca. 180m mit moderater Steigung in östliche Richtung, Der Wegabschnitt hat aktuell eine schlechte Beschaffenheit mit teils ausgefahrenen Spurrillen, stellenweise Schlaglöcher sowie unterschiedlicher Oberflächen, in weiten Teilen aus losem, bei Trockenheit teils tiefem Feinsand.
Für Menschen, die mit dem Rad unterwegs sind und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Gehilfen, Rollatoren, Rollstühlen und auch Kinderwagen ist der Weg kaum zu benutzen.
Für den Waldweg gilt ein Verbot für Krafträder sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige KFZ.
Abbildung 1 Wegstrecke unbefestigter Waldweg
Abbildung 2 Wegbeschaffenheit
Der vorgesehene Lückenschluss soll für Menschen zu Fuß und mit dem Rad eine sichere und direkte sowie eine in weiten Teilen autoverkehrsfreie Verbindung des Bereiches um die Schulinsel (sowie auch weiter östlich gelegene Bereiche) mit den westlich der Pfungstädter Straße gelegenen Wohngebieten bis hin zum Bahnhof und darüber hinaus ermöglichen. Es ist ein wichtiger erster Baustein, um längerfristig den Radverkehr zu fördern und eine bessere Fußläufigkeit Innerorts zu ermöglichen.
Abbildung 3 Nordwest-Südost-Achsen, Konzept KOMM,A 2019
Der Ausbau dieses Waldweges war bereits im Jahr 2019 Teil eines weitergehenden Konzeptes von KOMM,A zur Förderung des Radverkehrs für die Gemeinde Bickenbach (siehe entsprechenden link).
Direkt angrenzend an den Waldweg befinden sich mehrere Grundstücke und rückwärtige Wohngebäude der Waldstraße. Einige dieser Grundstücke und Wohngebäude wurden über die Jahre „indirekt“ verkehrlich über den Waldweg, von der Pfungstädter Straße kommend erschlossen.
Schätzungsweise 3 Wohngebäude haben über den Waldweg angeschlossene „Stellplätze“ für Fahrzeuge. Weitere Gebäude haben über den Waldweg Zugangsmöglichkeiten zu Gartenbereichen, jedoch ohne sichtlich erkennbare Stellplätze.
Teilweise werden Flächen im ausgewiesenen Bannwald zum Abstellen von Fahrzeugen, Anhängern usw. genutzt.
Abbildung 4
Abbildung 4 Ansicht Waldweg, Abstellflächen im Bannwald
Da es sich um einen Waldweg handelt, kommen bezüglich eines möglichen Ausbaus lediglich sogenannte wassergebundene Deckschichten in Frage, mit entsprechendem Aufbau. Eine mündliche Anfrage beim örtlichen Revierförster hat dies bestätigt.
Wassergebundene Deckschichten haben bei entsprechendem Aufbau eine hohe Tragfähigkeit und können – bei Beschränkung der Geschwindigkeit – auch KFZ-Verkehr aushalten. Ein solcher Ausbau erhält zudem annähernd den Charakter eines Waldweges.
Abbildung 5 Typischer Aufbau wassergebundene Tragdeckschicht. Quelle: www.stadtundgruen.de, Foto: Albrecht Kienemann
Um einer Abnutzung durch KFZ, vor allem durch Einlenkbewegungen bei Zufahrt zu den Grundstücken entgegenzuwirken, sollte ggf. ein höherwertiger Aufbau mit entsprechendem Material gewählt werden. Ebenso wäre ggf. über eine seitliche Einfassung der wassergebundenen Decke nachzudenken sowie über querlaufenden Ablaufrinnen für Oberflächenwasser, um Erosion vorzubeugen. Sinnvoll könnte weiterhin der Einbau von parallellaufenden Leerrohren sein, um bei Bedarf zukünftig eine Wegbeleuchtung nachrüsten zu können.
Es würde sich anbieten, denn Bannwald beispielsweise durch längsliegende Baumstämme vom Waldweg abzugrenzen, ggf. In unterschiedlicher Höhe und abwechslungsreich gestaltet. Diese würde nicht nur eine naturnahe Abgrenzung zum Bannwald darstellen, sondern auch eine „Spielmöglichkeit“ im Sinne eines bespielbaren Bickenbachs bieten (Balancieren).
Abbildung 6 Beispiel seitliche Abgrenzung zum Bannwald
Im Zuge eines möglichen Ausbaus des Waldweges wäre eine Klärung der über die Jahre geschaffenen bzw. bisher geduldeten „Anliegersituation“ zu erzielen. Das Abstellen von Fahrzeugen im Bannwald ist in jedem Fall zu unterbinden. Sofern das Andienen der Grundstücke mittels KFZ über den Waldweg nicht zu vermeiden bzw. zu vertreten ist, muss ggf. ein Ausbau mit einer höherwertigen wassergebundenen Tragschicht in Betracht gezogen werden.
In diesem Fall müssten Mehrkosten für den Ausbau mit einem höherwertigen Aufbau und Material, von den betroffenen Anliegern getragen werden.
Eine zumindest einseitige Zufahrtsbeschränkung für KFZ ist in jedem Fall herzustellen, um Durchgangsverkehr von vorneherein zu unterbinden.
Alternativ stünde eine grundsätzliche Untersagung der Nutzung des Waldweges für KFZ gemäß StVO im Raum.
Um einen vollständigen Lückenschluss der Verlängerung des Weges „Im Leierhans“ in östliche Richtung zu ermöglichen, bedarf es an geeigneter Stelle einer Querungshilfe. Die Pfungstädter Straße ist in diesem Bereich bereits auf eine Geschwindigkeit von 30 km/h begrenzt. Ebenso besteht an der konkreten Stelle bereits eine Beleuchtung. Ein Fußgängerüberweg („Zebrastreifen“) in diesem Bereich könnte somit eine einfache und effektive Maßnahme sein.
Die vorhandene Lichtsignalanlage auf Höhe der Kreuzung Waldstraße und Pfungstädter Straße ist aufgrund der Entfernung für diesen konkreten Lückenschluss nicht geeignet.
Es wäre zu prüfen, ob diese Lichtsignalanlage als Alternative zu einem Fußgängerüberweg versetzt werden kann oder aber – sofern ein Fußgängerüberweg eine sinnvollere Option ist – außer Betrieb genommen wird.
Auch eine parallele Existenz der vorhandenen Lichtsignalanlage mit einem neu zu schaffenden Fußgängerüberweg stellt eine Option dar – vorbehaltlich der Prüfung und Zustimmung durch Fachbehörden.
Abbildung 7: Situation Pfungstädter Straße (links) und Beispiel für Fußgängerüberweg (rechts); Quelle: Wikipedia; Foto: 44penguins (Angela M. Arnold) – CC BY-SA 3.0
Die Kosten für den beschriebenen (möglichen) Ausbau können nur bedingt abgeschätzt werden, da Baukosten sehr dynamisch sind und vielerlei Faktoren Einfluss auf die letztendlichen Kosten haben.
Frei zugängliche Daten gehen von Baukosten für wassergebundene Radwege von ca. 45.000 EUR pro Kilometer aus (bezogen auf 2m Breite). Dies entspräche für den vorgenannten Abschnitt Kosten von aufgerundet ca. 15.000 EUR (bezogen auf ca. 3m Breite).
Aufgrund der konzeptionellen Ideen von Seitenbegrenzung, Ablaufrinnen, ggf. höherwertigem Aufbau, Leerrohren usw. sollte ein Budget von ca. 25.000 EUR angesetzt werden.
Eine zusätzliche Querungshilfe mittels eines Fußgängerüberweges sollte mit ca. 15.000 EUR veranschlagt werden.
Für Interne Kosten und ggf. Planungsleistungen werden die Kosten ca. 5.000 EUR geschätzt.
Basierend auf diesen Annahmen wären für einen möglichen Ausbau ca. 45.000 EUR in der kommenden Haushaltsplanung zu veranschlagen.
Die Kosten für die Instandhaltung dieses Wegeabschnittes bei Ausbau mit einer wassergebundenen Tragdeckschicht werden auf durchschnittlich 500 EUR pro Jahr geschätzt. Diese Kosten sind jedoch sehr stark abhängig von der Witterung und können in einzelnen Jahren deutlich nach unten oder oben abweichen.