vorgetragen auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 27. März 2025 von Ulrich Friedrich Koch
Bezug: KOMM,A Antrag 35-2025.03
Kürzlich äußerte eine Bickenbacher Bürgerin folgende Kritik am Haushaltsentwurf 2025:
Vielleicht stehen einfach nur zu viele Ausgaben drin.
In diesen Tagen können wir erleben, wie der Bund seine Finanzierungsprobleme löst. Man macht einfach neue Schulden, die „Sondervermögen“ genannt werden, und hebt zusätzlich die grundgesetzlich verankerte „Schuldenbremse“ teilweise auf. Das Ganze genehmigt sich der Bundestag selbst.
Die Gemeinden müssen Vorhaben über Steuererhöhungen und/oder mit Fremdkapital realisieren, sind dabei aber abhängig von Genehmigungs-Behörden und -vorgaben.
Der Stand der Verbindlichkeiten der Gemeinde Bickenbach beläuft sich zum Jahresende 2025 voraussichtlich auf 4,2 Millionen Euro für nachfolgend aufgeführte, bereits realisierte Projekte: Kita Sonnenland, Bürgerhaus, 4te Reinigungsstufe Kläranlage, Wasserläufe und Wasserbau, Bachgasse, Berta-Benz-Straße, Friedhof, Abwasserbeseitigung. Allein im Jahr 2025 belasten die dafür aufgenommenen Kredite den gemeindlichen Haushalt mit 65.000 Euro Zinsen und 300.000 Euro Tilgungsleistungen.
Darin nicht enthalten sind die derzeit geplanten
neuen Projekte bzw. Kredite: Summe 10,5 Mio (abzüglich möglicher Zuschüsse)
• Feuerwehrgerätehaus 6,3 Mio
• Schulsporthalle Erweiterung 2,6 Mio
• Sanierung Karl-Marx-Straße 1,6 Mio
Dazu besteht die Absicht, eine „Begegnungsstätte für Jung und Alt“ („Grillhütte“) zu bauen.
Gleichzeitig erleben wir einen kontinuierlichen Werteverlust des gemeindlichen Anlagevermögens:
2008: ~ 34 Millionen Euro
2019: ~ 31 Millionen Euro
2023: ~ 29 Millionen Euro
Gleichzeitig werden nicht verausgabte Investivmittel aus den Vorjahren in die Folgejahre übertragen: nach 2023 rund 2,3 Millionen, nach 2024 rund 2,6 Millionen Euro.
Wir bekommen zu wenige unserer Vorhaben umgesetzt !
Ein Beispiel für unsere finanziellen Probleme: Im Dezember 2021 hat die Gemeindevertretung einstimmig den Feuerwehrbedarfsplan für 10 Jahre beschlossen. Darin wird die Notwendigkeit zur Beschaffung verschiedener Arbeitsmittel für die Feuerwehr festgestellt. Nicht beschlossen wurde damit die dafür erforderliche Finanzierung.
Die Kosten des Produktes Brandschutz in den letzten Jahren – bezogen auf die Summe der Sachkosten im Ergebnishaushalt und die Investitionen – ergaben folgende Steigerung:
2021: 98.000 Euro
2023: 336.000 Euro
2025: 487.000 Euro
Im Jahr 2025 verausgabt die Gemeinde den fünffachen Betrag der Kosten von vor 4 Jahren. Dabei steht Neubau des Feuerwehrgerätehaus erst noch bevor…
Um die geplante Erweiterung der Schulsporthalle steht es ähnlich: Es werden Bedarfe definiert (Wünsche) – die Finanzierung (Verwirklichung) dagegen gestaltet sich sehr schwierig. KOMM,A wünscht sich die geplante Sporthallenerweiterung genauso wie die anderen Fraktionen, hat sich aber deutlich gegen die vereinbarte und beschlossene Finanzierung ausgesprochen.
Die Gemeinde Bickenbach lebt über ihre Verhältnisse !
Für den anstehenden Straßen- und Wegebau, die Sanierung der Karl-Marx-Straße sind Kosten von 1,6 Millionen Euro geplant. Auch dafür ist die Aufnahme eines Kredites vorgesehen.
Vor wenigen Jahren wurde auf Initiative von KOMM,A die Straßenbeitragssatzung abgeschafft. Zur Finanzierung von grundständigen Straßensanierungsmaßnahmen sollte die Grundsteuer B temporär angehoben werden. Die Grundsteuererhöhung war der Bürgerschaft aktuell nicht zumutbar, da diese Steuer in 2024 und 2025 zuletzt zweimal in kurzem Abstand erhöht worden ist.
Seit einigen Jahren setzte sich KOMM,A für den Ausbau des Waldweges östlich Leierhans zwischen der Firma Satorius und der Erbsengasse durch die Aufbringung einer wassergebundenen Deckschicht ein – geschätzte Kosten 100.000 Euro. Diesen Antrag hat KOMM,A jetzt zurückgezogen, da eine solche Ausgabe nach der Herrichtung der Auffahrt zum Sportplatz nicht mehr legitimierbar ist. Kindern – und Eltern – ist der kleine, durchgehend befestigte Umweg über das Sportgelände etwa 100 Meter nördlich des Waldweges zumutbar.
Allerdings bleibt die Erkenntnis:
Für den Rad- und fußläufigen Verkehr geschieht in unserer Gemeinde zu wenig !
Das vor wenigen Jahren von KOMM,A eingebrachte Radwegekonzept wurde vom Gemeindeparlament und seinen Fachausschüssen nicht mal diskutiert…
Grundsätzlich bleibt festzustellen:
Bickenbach fehlt ein Dorfentwicklungsprogramm !
Unter anderen folgende Themen sollten mit der Bürgerschaft ausführlich beraten werden:
• Planung und Ausgestaltung der „Begegnungsstätte für Jung und Alt“
• Überplanung des freiwerdenden Platzes am alten Feuerwehrgerätehaus nach dessen Neubau
• Ausgestaltung der Nahmobilität, Erstellung eines Konzeptes für Rad- und fußläufigem Verkehr
• Planung des neuen Baugebietes Bachgewann
• Planung des gemeindlichen Wasserhaushaltes bzw. der Wasserwirtschaft
• Entwicklung einer eigenständigen Energieerzeugung
• Entwicklung von Maßnahmen zum Klima- und Waldschutz
KOMM,A beantragt zum Etat 2025 im Ergebnishaushalt eine Kürzung der Mittel für „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ im Querschnitt über alle Einzel-Produkte. In dieser Position gibt es eine Steigerung um 60 Prozent:
1,5 Millionen Euro Rechnungsergebnis 2023
1,9 Millionen Euro vorläufiges Rechnungsergebnis 2024
2,4 Millionen Euro Haushaltsplan 2025.
Allein die Entwicklung der Gaskosten als Teil der genannten Aufwendungen ist besorgniserregend: Von 33.000 Euro in 2020 auf 97.000 Euro in 2025.
Die von KOMM,A ursprünglich vorgeschlagene pauschale Kürzung um 5 Prozent scheiterte an den Vorgaben des Finanzplanungserlass 2025 des Landes Hessen. Deshalb reduzierten wir den Kürzungsvorschlag auf 2 Prozent.
Die Position „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ aller Produkte wird in Bickenbach seit Jahren für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Das bedeutet, die dort veranschlagten Mittel sind gegenseitig austauschbar, Mehrausgaben bei einem Produkt dürfen mit Minderausgaben bei einem anderen Produkt verwendet werden. Daher hält KOMM,A solche „Querschnittskürzungen“ unter Beibehaltung sinnvoller Deckungskreise für ein geeignetes Instrument zur Einsparung. Einzelkürzungen in jedem Produkt sind wegen der Vielzahl einzelner Sach- und Dienstleistungen kaum machbar.
Das Parlament setzt mit seinem Haushaltsbeschluss den Finanzrahmen !