In enger Anlehnung an eine kürzlich veröffentlichte Erklärung der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Kreisverband Stadt Darmstadt, unter dem Titel „Bundeswehr will 35 Hektar Bannwald roden – Ausgerechnet im Rhein-Maingebiet dem Hot Spot der Waldschäden“ beschließt die Gemeindevertretung Bickenbach folgende Resolution an
„Mit amtlicher Bekanntmachung vom 28. August 2024 informiert das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr die Öffentlichkeit mit der harmlosen Aussage, man wolle die Major-Plagge-Kaserne um- und ausbauen. Tatsächlich soll in diesem überwiegend durch Bannwald geschützten Kasernenareal der alte Baubestand von 35 Hektar komplett abgerissen und ein riesiges zentrales Versorgungszentrum mit einer Gesamtgröße über 60 Hektar unter Aufhebung von über 35 Hektar Bannwald neu entstehen.
Bannwald ist wegen seiner Bedeutung für das Gemeinwohl unersetzlich und die strengste Schutzkategorie, die das Hessische Waldgesetz kennt. Er ist durch Rechtsverordnung gesetzlich geschützt und erfüllt wichtige Klimaschutz-, Lärmschutz-, Wasserschutz-, Bodenschutz- und Landschaftsschutzfunktionen. Der Wald im Kasernenareal der Major-Karl-Plagge-Kaserne ist Teil des großen südhessischen Bannwaldgebietes in dem Gebiet Alsbach, Bickenbach Seeheim- Jugenheim und Pfungstadt. Es umfasst insgesamt 739 Hektar, davon 132 Hektar Bundeswald. Im Jahre 1999 wurde dieser Wald durch das Regierungspräsidium unter Schutz gestellt, nachdem die zuständigen Bundesbehörden ausdrücklich zugestimmt hatten.
Die Bickenbacher Gemeindevertretung bemängelt, dass weder geprüft wurde, ob es sich bei dem Vorhaben um vermeidbare Eingriffe handelt, noch bisher sichergestellt ist, dass die gesetzlichen Vorgaben, die mit einer solchen Bannwaldumwandlung einhergehen, erfüllt werden. So ist es vorgeschrieben, dass Bannwaldumwandlungen flächengleich im selben Naturraum auszugleichen und streng zu schützen sind. Dies ist bisher in keiner Weise erkennbar.
Es ist eine große Verantwortung, angesichts der Klimaproblematik in der wärmsten Gegend Hessens ausgerechnet Bannwald, der aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gesetzlichen Schutz genießt, einem Vorhaben zu opfern, das möglicherweise an anderer Stelle, ohne Rodung von 25 Hektar Bannwald mit guter Verkehrsanbindung, zentraler Lage und Funktionalität gefunden werden kann. Eine solche Variantenanalyse fehlt bisher leider.“
(ergibt sich aus dem Text der Resolution)