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Anfrage (28-2024.05) zu Stellflächen für nicht zugelassene Fahrzeuge

22. Mai 2024
Kategorien
  • Anfrage
  • Ruhender Verkehr
Schlagworte

Anfrage an den Gemeindevorstand und die Gemeindeverwaltung


Gegenstand / Thema: Baurechtliche Bewertung

Anfrage vom: 22.05.2024
zur GVG-Sitzung am: 23.05.2024
KOMM,A-Anfrage: 28-2024.05
Antwort am: 27.06.2024

Am 27. April 2024 berichtete das Darmstädter Echo über den Wunsch des Autohändlers „Multimarken Gebrauchtwagen“ (MMGW), zur Erweiterung seines Geländes auf Flächen des Parkplatzes der Firma CDM Smith. Der Bürgermeister habe dies unter Hinweis auf den geltenden Bebauungsplan und der geltenden hessischen Bauordnung abgelehnt, da auf dem genannten Gelände lediglich nicht zugelassene Fahrzeuge abgestellt werden sollen.
In jüngster Zeit wurde auf einem Gelände nördlich der Firma Intersnack direkt an der B3 ein Gelände planiert und dort nicht zugelassene Fahrzeuge eines einzigen Autoherstellers abgestellt.

Was unterscheidet die genannten Flächen baurechtlich?

War der Gemeindevorstand bei der Schaffung der Stellplätze nördlich der Firma Intersnack involviert?

Wurden der Firma MMGW alternative Flächen bzw. Hilfe bei der Suche nach entsprechenden Flächen angeboten?

 

Antwort am 27.06.2024:

Schon etwa 2018/19 habe der Bürgermeister der Firma MMGW Mitteilungen in dieser Angelegenheit gegeben.

Die ganze Angelegenheit ist zzt. in der Beratung, der Gemeindevorstand ist involviert. Es habe seitens des Bürgermeisters keine ablehnende Stellungnahme gegeben

In der direkten Nähe des aktuellen Firmenstandortes ist eine Erweiterung nicht möglich. Die Firma hat im Gewerbegebiet ein Grundstück angemietet.

Anmerkung: Die Antworten wurden mündlich vorgetragen. Da es Bürgermeister Hennemann weiterhin ablehnt, die Antworten auf unsere Anfragen schriftlich zu erteilen – obwohl diese offensichtlich schriftlich vorliegen – müssen sie während der Sitzung protokolliert werden. Dabei kann es zu Verständnis- und Übertragungsproblemen kommen. Wir bitten, dies zu enstchuldigen.

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