Anfrage (24-2024.05) zur Verschwisterung mit einer Gemeinde aus der Ukraine

Anfrage an den Gemeindevorstand und die Gemeindeverwaltung
Gegenstand / Thema: Gemeinde-Verschwisterung (Städtepertnerschaft)
Schon im Jahr 2022 wurde eine Verschwisterung Bickenbachs mit einer Gemeinde aus der Ukraine angeregt. Vom Bürgermeister wurde eine Überprüfung zugesagt.
Liegt mittlerweile ein Prüfergebnis vor?
Antwort am 27.06.2024:
Eine Partnerschaft mit einer Gemeinde aus der Ukraine macht zurzeit keinen Sinn. Eine abschließende Stellungnahme des Gemeindevorstandes dazu wurde noch nicht abgegeben.
Anmerkung: Die Antworten wurden mündlich vorgetragen. Da es Bürgermeister Hennemann weiterhin ablehnt, die Antworten auf unsere Anfragen schriftlich zu erteilen – obwohl diese offensichtlich schriftlich vorliegen – müssen sie während der Sitzung protokolliert werden. Dabei kann es zu Verständnis- und Übertragungsproblemen kommen. Wir bitten, dies zu enstchuldigen.
