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Anfrage (24-2024.05) zur Verschwisterung mit einer Gemeinde aus der Ukraine

22. Mai 2024
Kategorien
  • Anfrage
Schlagworte
  • Miteinander

Anfrage an den Gemeindevorstand und die Gemeindeverwaltung


Gegenstand / Thema: Gemeinde-Verschwisterung (Städtepertnerschaft)

Anfrage vom: 22.05.2024
zur GVG-Sitzung am: 23.05.2024
KOMM,A-Anfrage: 24-2024.05
Antwort am: 27.06.2024

Schon im Jahr 2022 wurde eine Verschwisterung Bickenbachs mit einer Gemeinde aus der Ukraine angeregt. Vom Bürgermeister wurde eine Überprüfung zugesagt.

Liegt mittlerweile ein Prüfergebnis vor?

 

Antwort am 27.06.2024:

Eine Partnerschaft mit einer Gemeinde aus der Ukraine macht zurzeit keinen Sinn. Eine abschließende Stellungnahme des Gemeindevorstandes dazu wurde noch nicht abgegeben.

Anmerkung: Die Antworten wurden mündlich vorgetragen. Da es Bürgermeister Hennemann weiterhin ablehnt, die Antworten auf unsere Anfragen schriftlich zu erteilen – obwohl diese offensichtlich schriftlich vorliegen – müssen sie während der Sitzung protokolliert werden. Dabei kann es zu Verständnis- und Übertragungsproblemen kommen. Wir bitten, dies zu enstchuldigen.

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