Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU und KOMM,A
Beschlussvorschlag:
- Der mit Beschluss der Gemeindevertretung ins Leben gerufene und am 29. Januar 2024 konstituierte Waldentwicklungskonzeptausschuss soll zukünftig „Waldausschuss“ heißen.
- Die Gemeindevertretung weist dem Waldausschuss folgende Aufgaben zu:
Beratung aller Angelegenheiten in Zusammenhang mit dem Thema Wald. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere:
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- die Beratung von Vorlagen und Anträgen zum Thema Wald;
- die Organisation und Umsetzung von Waldbegehungen;
- die Beratung zum jährlichen Waldwirtschaftsplan und zum Waldentwicklungskonzept;
- die Vorbereitung der Erneuerung des Forsteinrichtungswerkes;
- die Evaluierung von Alternativen zur Bewirtschaftung des Waldes auf Bickenbacher Gemarkung und die Organisation
- und Durchführung von öffentlichen Informationsveranstaltungen zum Thema Wald.
- Zur Erfüllung der vorgenannten und weiterer ihm von der Gemeindevertretung zugewiesener Aufgaben wird der/die Vorsitzende des Waldausschusses ermächtigt, zu Ausschusssitzungen im Sitzungszyklus in Abstimmung mit dem parlamentarischen Büro einzuladen und die Tagesordnungen selbstständig festzulegen, ohne dass es einen weiteren Beschluss der Gemeindevertretung bedarf. Das Recht der Gemeindevertretung, den Waldausschuss jederzeit mit weiteren Aufgaben zu betrauen oder ihm Aufgaben zu entziehen, bleibt selbstverständlich unberührt.
- Ebenso wird der Waldausschuss ermächtigt, themenbezogen sachkundige Gäste oder Experten zu den Sitzungen einzuladen und diese anzuhören. Sofern hierdurch Kosten entstehen, ist dies im Vorfeld mit dem parlamentarischen Büro abzustimmen.
Begründung:
Um der Vielfalt der Aufgaben zum Thema Wald gerecht zu werden, soll der Ausschuss umbenannt werden. Ausschüsse sind vorberatend tätig und haben per se kein Initiativrecht, bekommen Themen also durch die Gemeindevertretung zugewiesen. Dies soll hiermit erfolgen. Die Begründung ergibt sich aus dem Antragstext und dem Beschluss der Gemeindevertretung zur Gründung des Ausschusses.