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Antrag (25-2023.10) Sperrung Durchfahrt Waldweg östlich Leierhans

20. Oktober 2023
Kategorien
  • Antrag
  • Umwelt
  • Verkehr
Schlagworte

Antrag der KOMM,A-Fraktion in der Gemeindevertretung


Ziel: Durchfahrtsverbot für KFZ zur Schadensbegrenzung am Weg und am Wald

Antrag vom: 02.10.2023
zur GVG-Sitzung am: 19.10.2023
KOMM,A-Antrag: 25-2023.10
GVG-Vorlage: 2023/085
Status:
zur Abstimmung nicht zugelassen

Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, den Waldweg östlich des Leierhans zwischen Autohaus Satorious und Einmündung in die Erbsengasse (im Bereich des bereits ausgeschilderten Durchfahrtsverbotes) für die Nutzung durch motorisierten Verkehr zu sperren, um weiteren Schaden am Weg und des angrenzenden Bannwaldes zu verhindern.

Die Sperrung ist so vorzusehen, dass nicht nur das Durchfahren des Weges sondern auch das Einfahren in den Weg unterbunden wird. Bis zu einer permanenten baulichen Umsetzung dieser Sperrung soll der Weg mit sofortiger Wirkung durch geeignete temporäre Maßnahmen gesperrt werden. Eine regelmäßige Kontrolle des Nutzungsverbots durch die Kommunalpolizei wäre wünschenswert.

Die Mittel dazu sind dem laufenden Etat zur Wahrnehmung der Aufgaben der Verkehrssicherungspflicht zu entnehmen.

 

Begründung:

Der Waldweg befindet sich in einem schlechten Zustand. Die Oberfläche ist sandig und unbefestigt, teils finden sich tiefe Rillen und Furchen im Weg. Durch die immer wieder stattfindende, illegale Nutzung durch motorisierten Fahrzeugverkehr wird der Wald weg weiter beschädigt. Fahrzeugspuren sind allgegenwärtig, nach wie vor auch im Bereich des Bannwaldes.

Durch die Naturschutzbehörde wurde festgestellt, dass der Waldweg zu breit ist und sich in den Bannwald ausdehnt. Dies ist ebenfalls auf die Nutzung durch motorisierte Kraftfahrzeuge zurückzuführen.

Sowohl die Herstellung der ursprünglichen Wegbreite (Rückbau) als auch die Sanierung/Befestigung des Weges sind für die Gemeinde kostspielige Maßnahmen.

Eine in den vergangenen 1 ½ Jahren erneuerte Beschilderung sowie das Aufstellen von Pollern mittig des Weges zur Vermeidung von Durchfahrtsverkehr haben keine Abhilfe gebracht. Anlieger nutzen den Waldweg weiterhin mit motorisierten Kraftfahrzeugen und verursachen somit Schaden für die Gemeinde und den Wald.


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Votum: ohne
wegen Nicht-Zuständigkeit der Gemeindevertretung
Beschluss am: 19.10.2023

Beschluss:

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