Zur Gemeindevertretung am 13.07.2023 hatte unsere Fraktion beantrag, die notwendigen Mittel für den Ausbau des Waldweges östlich des Leierhans freizugeben.
Im Rahmen der Debatte dazu hatte der Bürgermeister überraschend von Behördengesprächen berichtet, auf Basis derer er zum Schluss kommen würde, dass ein Ausbau nicht machbar bzw. nicht verhältnismäßig sei. Es wurde aus einem nicht näher bekannten Dokument zitiert, dass beispielsweise das Ableiten von Regenwasser in den Wald nicht erlaubt sei. Ebenso wurde berichtet, dass eine höherwertige als die mit Beschluss geforderte Ausbaustufe angefragt bzw. mit der Behörde besprochen wurde. Es wurde berichtet, dass der Weg aktuell zu breit wäre und rückgebaut werden müsste.
Dazu haben wir folgende Fragen:
- Warum wurde das Behördengespräch erst knapp 18 Monate nach Beschlussfassung geführt, sodass nunmehr seit Januar 2023 für die Gemeinde verschlechterte Bedingungen vorliegen?
- Welche „höherwertige“ Ausbaustufe wurde mit der Behörde besprochen und warum?
- Beinhaltete diese Variante eine nicht-wassergebundene Deckschicht, beispielsweise Beton, Asphalt oder ähnliches? Sofern ja, wurde auch eine wassergebundene Deckschicht gemäß Beschluss untersucht?
- Welche jetzige bzw. zukünftige Nutzung für den Weg war Basis für das Behördengespräch? Beinhaltete dies die Nutzung von Kraftfahrzeugen?
- Wurde die durch den Bürgermeister erwähnte alternative Nutzungsmöglichkeit des SKG-Geländes für Fußgänger und Radfahrer mit dem Pächter besprochen? Besteht dort ein öffentliches Wegerecht und ist die Verkehrssicherung dort gegeben?
- Bis wann plant die Gemeinde, die durch die illegale und durch die Gemeinde bisher tolerierte Nutzung des Waldwegeses entstandene Verbreiterung des Weges rückzubauen, ungeachtet des weiteren Ausbaus?
Wir bitten um ausführliche Berichterstattung und Beantwortung der Fragen im Rahmen der nächsten PLU-Ausschusssitzung sowie in der Sitzung Gemeindevertretung.
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