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Änderungsantrag (23-2023.07) zur Verlagerung der Gemeindebücherei neben das Bürgerhaus

14. Juli 2023
Kategorien
  • Antrag
  • Planung
Schlagworte
Antrag

Antrag der KOMM,A-Fraktion in der Gemeindevertretung


Ziel: Entkoppelung der Baumaßnahme eines Kuppelgang zwischen Bürgerhaus und Sporthalle von der zukünftigen Nutzung

Antrag vom: 12.07.2023
zur GVG-Sitzung am: 13.07.2023
KOMM,A-Antrag: 23-2023.07
GVG-Vorlage: 2023/065
Status: Ablehnung

Beschlussvorschlag:

Der ursprüngliche Beschlussvorschlag soll geändert und durch folgenden Wortlaut ersetzt werden:

Die Gemeindevertretung fasst den folgenden Grundsatzbeschluss:

Die Gemeindevertretung beabsichtigt die bauliche Angliederung des ehemaligen „Kuppelganges“ an die vom Landkreis Darmstadt-Dieburg und der Gemeinde Bickenbach gemeinsam zu errichtende Zweifeldturnhalle und wird hierfür die erforderlichen Mittel im Haushalt 2024 bereitstellen.

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, gemeinsam mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg die Planungen zur Angliederung des ehemaligen „Kuppelganges“ an die neu zu errichtende Sporthalle voranzutreiben.

Hierbei soll sichergestellt werden, dass der neu entstehende Bereich nach Abschluss aller Bauarbeiten bei Bedarf zukünftig auch die gemeindliche Bibliothek beherbergen kann.

Der Betreff des Beschlussvorschlages ist analog zu ändern in:

Neubau Sporthalle
Grundsatzbeschluss zur Angliederung des ehemaligen „Kuppelganges“ an die
Sporthalle

 

Begründung:

Eine Festlegung zur baulichen Angliederung des alten „Kuppelganges“ rein und ausschließlich bezogen auf die Nutzung als Bibliothek scheint zu einem solch frühen Zeitpunkt nicht notwendig. Dies wurde durch den Landkreis Darmstadt-Dieburg im Rahmen der PLU-Sitzung am 04.07.2023 bestätigt. Die Vor- und ggf. Nachteile des Standortes der gemeindlichen Bibliothek an dieser Stelle (Nutzung) sollen separat vom Gegenstand der baulichen Angliederung (bauliche Investition) diskutiert und zu einem geeigneten Zeitpunkt beschlossen werden.

Auch eine vertragliche Bindung der Nutzung (Verwaltungsvereinbarung) zu solch einem frühen Zeitpunkt ist nicht notwendig und birgt ggf. Risiken, sollte die Nutzung zu einem späteren Zeitpunkt doch anderweitig erfolgen. Gemäß Aussage des Landkreises Darmstadt-Dieburg ist mit Fertigstellung der Halle nebst Anlagen usw. frühestens in 4 Jahren zu rechnen. Siehe dazu den gesonderten Änderungsantrag zur Verwaltungsvereinbarung (da separater Beschlussvorschlag).

Der vorliegende Änderungsantrag stellt die Möglichkeit zur Nutzung als gemeindliche Bibliothek weiterhin sicher, sollte zukünftig Bedarf dafür an diesem Standort sein.


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Votum: Ablehnung (14:7:0)
ja: KOMM,A (7)
nein: SPD (8), CDU (4) und FDP (2)
Beschluss am: 19.10.2023

Beschluss:

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