Antrag (22-2023.07) zum klimaangepassten Waldmanagement

Antrag der KOMM,A-Fraktion in der Gemeindevertretung
Ziel: Erarbeitung eines Waldmanagements
GVG-Vorlage: 2023/054
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, FDP und KOMM,A
Beschlussvorschlag:
- Der Gemeindevorstand wird beauftragt, umgehend die Teilnahme der Gemeinde Bickenbach am Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ des BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) zu beantragen und die Voraussetzungen für die Teilnahme am Förderprogramm zu schaffen. Die erforderlichen Naturwaldflächen sind in Zusammenarbeit mit dem Revierförster zu bestimmen. Die Umsetzung der Kriterien erfolgt im Rahmen der Beförsterung.
- [Die Gemeindevertretung richtet einen Ausschuss „Waldentwicklungskonzept“ ein.
Dem Ausschuss sollen angehören:- je 1 Vertreter der Fraktionen] ursprüngliche Fassung
ersetzt nach Fachausschuss-Beratung wie folgt:
Aufgrund des § 62 der Hessischen Gemeindeordnung richtet die Gemeindevertretung einen Ausschuss „Waldentwicklungskonzept“ ein.
Der Ausschuss hat 7 Mitglieder und wird nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen besetzt, d.h.:- SPD-Fraktion: 2 Mitglieder
- CDU-Fraktion: 2 Mitglieder
- KOMM,A-Fraktion: 2 Mitglieder
- FDP-Fraktion: 1 Mitglied
Die Zahl der Vertreter der/des Ausschussvorsitzenden wird auf zwei festgelegt.
Als Sachverständige sollen regelmäßig zu den Sitzungen eingeladen werden:
- Revierförster
- Jagdpächter
- Ein Vertreter des NABU
Ziel der Ausschussarbeit soll die Weiterentwicklung des 10-Punkte-Plans des Gemeindevorstandes in einen Waldentwicklungsplan nach den Grundsätzen des klimaangepassten Waldmanagements sein, der Grundlage des Forsteinrichtungswerks werden soll.
- Der Vorsitzende der Gemeindevertretung wird gebeten, für den nächsten Sitzungszug zur konstituierenden Sitzung des Ausschusses einzuladen. Die weiteren Sitzungen sollen unabhängig von den üblichen Sitzungszügen und je nach Bedarf stattfinden. Der Ausschuss erarbeitet dafür selbständig einen Terminplan.
Der Entwurf eines Waldentwicklungsplans soll der Gemeindevertretung spätestens zur vorletzten regulären Sitzung 2024 zur Entscheidung vorgelegt werden. - Um dem Ausschuss die Möglichkeit zu geben, Experten zur Beratung hinzuzuziehen, werden im Haushalt 2023 im Produkt 1101 Mittel in Höhe von 2.000 EUR, im Haushalt 2024 im Produkt 1101 Mittel in Höhe von 8.000 EUR bereitgestellt.
Die Mittel hierfür sollen aus der Zuwendung für die Teilnahme an o.g. Förderprogramm finanziert werden.
Begründung:
Zweck des Förderprogramms sind der Erhalt, die Entwicklung und die Bewirtschaftung klimaresilienter (d.h. an den Klimawandel angepasster) Wälder. Nur diese sind dauerhaft in der Lage, neben der CO2-Bindung in Wäldern und Holz auch die anderen Ökosystemleistungen (z.B. Schutz von Biodiversität, Erholung der Bevölkerung Erbringung von weiteren Gemeinwohlleistungen sowie die Rohholzbereitstellung) zu erfüllen.
Die Zuwendung erfolgt für die nachgewiesene Einhaltung von übergesetzlichen und über bestehende Zertifizierungen hinausgehende Kriterien für ein klimaangepasstes Waldmanagement, mit dem Ziel Wälder mit Ihrem wertvollen Kohlenstoffspeicher zu erhalten, nachhaltig und naturnah zu bewirtschaften und an die Folgen des Klimawandels stärker anzupassen. Dabei ist für die Resilienz der Wälder und ihrer Klimaschutzleistung als Grundvoraussetzung auch ihre Biodiversität zu erhöhen
Ebenso dazu gehören auch die Planung und die Vorbereitung des klimaangepassten Waldmanagements.
(www.klimaanpassung-wald.de/hintergrund)
Dass unser Gemeindewald unter dem Klimawandel besonders leidet, zum einen durch die oft in Monokultur vorhandenen Kiefern, zum anderen aufgrund des verbreiteten Sandbodens, steht wohl außer Frage.
Das Förderprogramm bietet der Gemeinde die Möglichkeit Zuwendung für eine Erhaltung des Gemeindewaldes zu beantragen. Die erforderlichen Maßnahmen kommen voraussichtlich auch ohne Teilnahme der Gemeinde am Förderprogramm kurz- bis mittelfristig auf die Gemeinde zu.
Leider ist der 10-Punkte-Plan des Gemeindevorstandes in vielen Punkten nicht konkret bzw. ungenau: So ist z.B. unter Punkt 5 keine Zielzahl bzw. Zielangabe für Habitatbäume gemacht. Hier wäre eine Vorgabe „x Bäume pro Hektar“ oder „Stehendes Totholz soll Anteil y des Totholzvolumens ausmachen“ sinnvoll. Eine Überarbeitung wäre daher ohnehin nötig.
Mit der Teilnahme am unter 1) genannten Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ wird die Planung und Vorbereitung des klimaangepassten Waldmanagements gefordert.
Diese Planung und Vorbereitung kann in Zusammenarbeit mit den Sachverständigen durch die Überarbeitung des 10-Punkte-Plans zu einem Waldentwicklungskonzept nach den Grundsätzen des klimaangepassten Waldmanagements erreicht werden. Dieses Waldentwicklungskonzept soll dann in dem ab 2025 neu zu erstellende Forsteinrichtungswerk als Grundlage dienen.
Punkt 1: ja einstimmig
Punkte 2-4: ja (12:8:0) Ablehnung durch SPD
