ersetzt nach Fachausschuss-Beratung wie folgt:
Aufgrund des § 62 der Hessischen Gemeindeordnung richtet die Gemeindevertretung einen Ausschuss „Waldentwicklungskonzept“ ein.
Der Ausschuss hat 7 Mitglieder und wird nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen besetzt, d.h.:
Die Zahl der Vertreter der/des Ausschussvorsitzenden wird auf zwei festgelegt.
Als Sachverständige sollen regelmäßig zu den Sitzungen eingeladen werden:
Ziel der Ausschussarbeit soll die Weiterentwicklung des 10-Punkte-Plans des Gemeindevorstandes in einen Waldentwicklungsplan nach den Grundsätzen des klimaangepassten Waldmanagements sein, der Grundlage des Forsteinrichtungswerks werden soll.
Zweck des Förderprogramms sind der Erhalt, die Entwicklung und die Bewirtschaftung klimaresilienter (d.h. an den Klimawandel angepasster) Wälder. Nur diese sind dauerhaft in der Lage, neben der CO2-Bindung in Wäldern und Holz auch die anderen Ökosystemleistungen (z.B. Schutz von Biodiversität, Erholung der Bevölkerung Erbringung von weiteren Gemeinwohlleistungen sowie die Rohholzbereitstellung) zu erfüllen.
Die Zuwendung erfolgt für die nachgewiesene Einhaltung von übergesetzlichen und über bestehende Zertifizierungen hinausgehende Kriterien für ein klimaangepasstes Waldmanagement, mit dem Ziel Wälder mit Ihrem wertvollen Kohlenstoffspeicher zu erhalten, nachhaltig und naturnah zu bewirtschaften und an die Folgen des Klimawandels stärker anzupassen. Dabei ist für die Resilienz der Wälder und ihrer Klimaschutzleistung als Grundvoraussetzung auch ihre Biodiversität zu erhöhen
Ebenso dazu gehören auch die Planung und die Vorbereitung des klimaangepassten Waldmanagements.
(www.klimaanpassung-wald.de/hintergrund)
Dass unser Gemeindewald unter dem Klimawandel besonders leidet, zum einen durch die oft in Monokultur vorhandenen Kiefern, zum anderen aufgrund des verbreiteten Sandbodens, steht wohl außer Frage.
Das Förderprogramm bietet der Gemeinde die Möglichkeit Zuwendung für eine Erhaltung des Gemeindewaldes zu beantragen. Die erforderlichen Maßnahmen kommen voraussichtlich auch ohne Teilnahme der Gemeinde am Förderprogramm kurz- bis mittelfristig auf die Gemeinde zu.
Leider ist der 10-Punkte-Plan des Gemeindevorstandes in vielen Punkten nicht konkret bzw. ungenau: So ist z.B. unter Punkt 5 keine Zielzahl bzw. Zielangabe für Habitatbäume gemacht. Hier wäre eine Vorgabe „x Bäume pro Hektar“ oder „Stehendes Totholz soll Anteil y des Totholzvolumens ausmachen“ sinnvoll. Eine Überarbeitung wäre daher ohnehin nötig.
Mit der Teilnahme am unter 1) genannten Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ wird die Planung und Vorbereitung des klimaangepassten Waldmanagements gefordert.
Diese Planung und Vorbereitung kann in Zusammenarbeit mit den Sachverständigen durch die Überarbeitung des 10-Punkte-Plans zu einem Waldentwicklungskonzept nach den Grundsätzen des klimaangepassten Waldmanagements erreicht werden. Dieses Waldentwicklungskonzept soll dann in dem ab 2025 neu zu erstellende Forsteinrichtungswerk als Grundlage dienen.