Die Gemeindevertretung möge beschließen: Der mit Beschluss 2021/118-2 gleichzeitig festgesetzte Sperrvermerk für Haushaltsmittel zum Antrag der Fraktion KOMM,A (Beschluss 2021/114; „Waldweg östlich des Leierhans“) wird über einer Teilbetrag von 20.000,- EUR aufgehoben, um die Verwaltung in die Lage zu versetzen, eine Kostenschätzung durchzuführen, etwaige Anliegerbeiträge zu eruieren und die Maßnahme vorab mit den Anliegern zu besprechen.
Der Beschluss 2021/114 „Waldweg östlich des Leierhans“ liegt nun schon ca. 18 Monate zurück, ohne dass Maßnahmen seitens der Gemeindeverwaltung angestoßen wurden. Mehrere Anfragen an und Gespräche mit dem Bürgermeister ergaben unterschiedliche Auskünfte als Begründung dazu.
Aktuell steht die Begründung im Raum, dass die Gemeindeverwaltung keine Mittel hat, um Gespräche mit den Anliegern zu führen, die Kosten für eine solche Maßnahme abzuschätzen und ggf. anfallende Anliegerbeiträge zu ermitteln.
Um die Verwaltung und den Bürgermeister in Ihrer Aufgabe zu unterstützen und den Beschluss umsetzbar zu machen, soll ein Teilbetrag der durch Sperrvermerk blockierten Mittel freigegeben werden.