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Antrag (18-2022.12) zum Waldwirtschaftsplan 2023

5. Dezember 2022
Kategorien
  • Antrag
  • Umwelt
Schlagworte
  • Wald

Antrag der KOMM,A-Fraktion in der Gemeindevertretung


Ziel: Änderungen

Antrag vom: 04.12.2022
zur GVG-Sitzung am: 15.12.2022
KOMM,A-Antrag: 18-2022.12
GVG-Vorlage: 2022/059-1
Status: Ablehnung

Beschlussvorschlag:

Hiermit möchten wir folgenden Änderungsantrag zum Wirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2023 stellen und bitten die Gemeindevertretung, die Änderungen zu beschließen. Eine Begründung zu den vorgeschlagenen Änderungen ist Bestandteil des Änderungsantrages.

Am Waldwirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2023 sind folgende Änderungen vorzunehmen:

  1. Der Verkauf von geschlagenem Holz soll im Forstwirtschaftsjahr 2023 grundsätzlich ausgesetzt werden. Geschlagenes Holz verbleibt nach Möglichkeit an Ort und Stelle als Totholz.
  2. Herausnahme der Einschläge für Verkehrssicherungsmaßnahmen aus den Planzahlen (Hauptnutzung Kalamität, Pflegenutzung Kalamität)
  3. Bereitstellung eines Pauschalbetrages von 7.500,00 EUR für etwaig notwendig werdende Verkehrssicherungsmaßnahmen.
  4. Reduzierung des Einschlages für Waldpflege (Pflegenutzung Planmäßig, Bergahorn, Fohlenweide) auf 40 Festmeter als Planzahl.

In der tabellarischen Übersicht wie folgt:

Liste nach Teilleistungen BISHER
Teilleistung Erlös Kosten Ergebnis Menge Kommentar
Hauptnutzung Kalamität 8.862,00 4.498,20 4.363,80 150 Verkehrssicherung, Kiefer, Zeile 1
Pflegenutzung Kalamität 7.200,38 4.016,25 3.184,13 150 Verkehrssicherung, Kiefer, Zeile 9
Pflegenutzung Planmäßig 2.848,50 1.413,72 1.434,78 60 Waldpflege Bergahorn, Zeile 11
18.910,88 9.928,17 8.982,71

 

Liste nach Teilleistungen NEU
Teilleistung Erlös Kosten Ergebnis Menge
Hauptnutzung Kalamität 0,00 0,00 0,00 0 Verkehrssicherung, Kiefer
Pflegenutzung Kalamität 0,00 0,00 0,00 0 Verkehrssicherung, Kiefer
Pflegenutzung Planmäßig 0,00 942,48* -942,48 40 Waldpflege Bergahorn
Verkehrssicherungsmaßnahmen 0,00 7.500,00 -7.500,00 Pauschalbetrag Verkehrssicherung
0,00 8.442,48 -8.442,48  -320
 Veränderung Erlös Kosten Ergebnis  
-18.910,88 -1.485,69 -17.425,19

( * die Kosten wurden linear auf Basis der Ursprungskalkulation ermittelt )

Die Änderungen am Waldwirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2023 betreffen konsequenterweise alle Anlagen Waldwirtschaftsplan des entsprechend sowie den Verwaltungshaushalt 2023. Die Ausgaben im Verwaltungshauhalt und somit der Zuschuss belaufen sich demnach auf 36.758,58 EUR.

 

Begründung:

Zu Punkt 1)

Planzahlen in einem Wirtschaftsplan dienen dazu, gesetzte Ziele zu budgetieren und finanziell darzustellen. Im Regelfall werden Handlungen aus den gesetzten Zielen und Budgets abgeleitet, um diese erfüllen zu können. Das Aussetzen des Holzverkaufes für mindestens ein Forstwirtschaftsjahr wirkt einem etwaigen Erfüllungsdruck zur Erreichung von Planzahlen entgegen und erleichtert das Fokussieren auf die tatsächlich notwendigen Maßnahmen zum Erhalt und Stärkung unseres Gemeindewaldes. Der Verbleib von Totholz im Wald wird als langfristige Maßnahme priorisiert (Wasserspeicher etc.) sofern dies nicht mit anderen, zu priorisierenden Aufforstungsmaßnahmen kollidiert. Der Gemeindewald Bickenbach nicht als Wirtschaftswald dient, ist dessen Beitrag zur Holzproduktion für die Holzindustrie zu vernachlässigen.

 

Zu Punkt 2)

Ungeachtet der Begründung zu Punkt 1 sind grobe Schätzungen von maximalen Einschlagmengen im Rahmen von eventuell notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen (sinngemäß zitierte Aussagen des Revierförsters aus einem Presseartikel des ECHO) nicht dazu geeignet, die Grundlage für einen Wirtschaftsplan zu bilden. Keinesfalls dürfen grob geschätzte Einschlagmengen in diesem Zusammenhang als Planzahl wirken. Weder mit der Menge, dem Erlös noch den Kosten kann und sollte gerechnet werden. Wie bereits durch den Revierförster dargelegt, wird in jedem Fall bei Gefahr in Verzug gehandelt.

 

Zu Punkt 3)

Um entsprechend handlungsfähig zu sein soll ein Budget für etwaig notwendige Verkehrssicherungsmaßnahmen eingeplant werden. Der vorgeschlagene Betrag von EUR 7.500,00 orientiert sich hierbei grob an den im Ursprungsplan projizierten Kosten.

 

Zu Punkt 4)

Die bisher festgesetzte Planzahl von 60 Festmetern erachten wir als zu hoch für einen Einschlag, der noch über die alten bestehenden Rückegassen bedient werden kann um neue Waldschäden durch das Anlegen von neuen Rückegassen zu vermeiden. Die Begründung zu Punkt 1 gilt auch für diesen Punkt (kein Holzverkauf, sondern Verbleib im Wald als Totholz oder Verwendung der Stämme beispielsweise für wegbegleitende, gestalterische Maßnahmen).

 


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Votum: Ablehnung (11:12:0)
Beschluss am: 15.12.2022

Beschluss:

Ablehnung SPD, CDU (2) und FDP (1)
Zustimmung KOMM,A, CDU (4) und FDP (1)
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