Die Gemeinde legt folgende Grundsätze für die Beleuchtung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie für die Außenbeleuchtung von gemeindeeigenen Liegenschaften fest:
Lichtverschmutzung soll minimiert, die Lichtintensität soll reduziert werden. Außenbeleuchtung soll zurückhaltend und ausschließlich bedarfsorientiert beschaffen sein.
Dies soll durch verschiedene Maßnahmen erreicht werden:
Dazu sind jeweils folgende Fragen zu klären:
Die so festgelegten Grundsätze für eine nachhaltige Außen-Beleuchtung sind Maßstab für alle Bau- und Modernisierungsmaßnahmen der Gemeinde.
Bezogen auf die Straßenbeleuchtung ist mit der GGEW zu klären:
In allen zukünftigen neu aufzustellenden oder zu ändernden Bebauungsplänen sollen Festsetzungen entsprechend den gemeindlichen Grundsätzen für eine nachhaltige Außen-Beleuchtung getroffen werden.
Die Gemeinde veröffentlicht ihre Grundsätze und wirbt bei Bürgerschaft, Gewerbe, Einzelhandel und Gastronomie für eine Übernahme bzw. Anwendung vergleichbarer Grundsätze.
Der Gemeindevorstand wird gebeten zu überprüfen, ob der Erlass eines Beleuchtungskonzeptes nach dem Muster der Gemeinde Biebergemünd vom 24. Mai 2022 hilfreich ist.
Dieser Antrag ist eine inhaltlich weitgehend identische Fassung unseres Antrages aus dem Jahr 2018, Beschlussvorlage 2018/062.
Er bezieht sich auf die öffentliche Debatte der letzten Jahre um die schädlichen Folgen von Lichverschmutzung (Lichtsmog) und die bürgerschaftliche Eingabe von Frau Andrea Kolletzki im Jahr 2018. Die Argumente sind bekannt.
Siehe hierzu auch umfangreiche Presseberichterstattung der letzten Jahre, zuletzt im Darmstädter Echo vom 12. Februar und 4. August 2022.