Der Gemeindevorstand wird beauftragt, eine Waldstrategie für ein naturnahes Waldmanagement und einen klimaresistenten, artenreichen Dauerwald von unabhängiger Seite entwickeln zu lassen.
Dazu gehören die folgenden Schritte:
Aus aktuellem Anlass wird um eine zügige Umsetzung gebeten.
Der Bickenbacher Wald ist stark geschädigt.
Bäume sterben in großer Zahl ab, das Kronendach wird durch Baumschäden und forstwirtschaftliche Eingriffe zunehmend lückiger. Stellenweise wächst nicht ausreichend natürlicher Wald nach.
Ein weiteres Problem ist, dass durch Trockenheit und forstlich verursachten Auflichtungen eine Flora von nicht standortgemäßen, fremdartigen, meist giftigen Gehölzen nachwächst, die eine naturnahe Verjüngung/Wiederbewaldung erschwert und einheimische Arten verdrängt, wodurch die Artenvielfalt weiter zurückgeht.
Wenn der Wald also oben abstirbt und unten nicht zufriedenstellend nachwächst, schließt sich zunehmend das Zeitfenster für eine neue klimaangepasste Waldgeneration unter dem Schutz eines noch existierenden Kronenschirms.
Verkehrssicherung ist, wie der Bundesgerichtshof 2012 festgestellt hat, für den Waldbesitzer (hier die Gemeinde Bickenbach) nicht zumutbar und der Waldentwicklung nicht zuträglich. Das Betreten des Waldes erfolgt immer auf eigene Gefahr. [1] Verkehrssicherung bleibt auf öffentliche Straßen und atypische (selbstgeschaffene) Gefahren beschränkt und sollte zur Schonung des Waldes auf das rechtlich notwendige Minimum reduziert werden.
[1] BHG, Urteil vom 02. Oktober 2012 VI ZR 311-11