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Anfrage (16-2022.09) zur Baumfällung in der Darmstädter Straße

2. August 2022
Kategorien
  • Anfrage
  • Neue Mitte
Schlagworte
  • Baumfällung

Anfrage an den Gemeindevorstand und die Gemeindeverwaltung


Gegenstand / Thema: Grundlage, Ausgleich und Kostenübernahme

Anfrage vom: 02.08.2022
zur GVG-Sitzung am: 22.09.2022
KOMM,A-Anfrage: 16-2022.09
Antwort am: 22.09.2022

Am 11. Februar 2022 wurde gegenüber dem Rathaus an der Darmstädter Straße eine Blutpflaume gefällt. Diese war durch eine vorangegangene Kartierung nicht zur Fällung markiert. Obwohl der Baum im Nachgang nachweislich mit einem Pilz befallen war, stand er gesund und ohne visuelle Schäden da. Mittlerweile treibt der Baum aus der verbliebenen Baumscheibe wieder aus.

Auf Nachfrage wurde von Bürgermeister Hennemann mitgeteilt, dass die Kosten für die Fällung von der Bauherrschaft der Neuen Mitte getragen werden und Ausgleich u. A. durch die Gestaltung des Parkstreifens entlang der Neuen Mitte mit drei Bäumen auf Kosten der Bauherrschaft erbracht wird.

Weitere Nachfragen zur Regelung der Kostenübernahme sowie Machbarkeit der Ersatzpflanzungen blieben seit Februar 2022 unbeantwortet. Es wurde seinerzeit im Darmstädter Echo darüber berichtet, dass eine Rückmeldung seitens der GGEW noch ausstehe, ob an den geplanten Stellen entlang der Darmstädter Straße überhaupt Bäume gepflanzt werden können.

Da unsere informellen Nachfragen bisher unbeantwortet blieben, stellen wir dazu folgende Fragen im Rahmen der Gemeindevertretung:

  1. Auf welcher Grundlage hat die Gemeinde einen Baum durch eigenes Personal auf einem privaten Grundstück fällen lassen?
  2. Ist die Kostenübernahme der Baumfällung der Blutpflaume schriftlich geregelt bzw. wurden die Kosten bereits in Rechnung gestellt und beglichen?
    • Sofern ja, auf welcher Grundlage und bestand eine solche Regelung schon vor der Fällung? Wie wurden die in Rechnung zu stellenden Kosten ermittelt?
    • Sofern nein, warum ist das noch nicht geschehen und bis wann ist mit einer Lösung zu rechnen?
  1. Ist bereits geprüft, ob und wie an den vorgesehenen „Ausgleichflächen“ (Baumpflanzungen entlang der Kurzzeitparker) Leitungen verlaufen und somit überhaupt Bäume gemäß dem städtebaulichen Vertrag gepflanzt werden können?
    • Sofern ja, wie ist das Ergebnis?
    • Sofern nein, bis wann ist mit einer Prüfung zu rechnen?

Wir bitten um schriftliche Beantwortung der Fragen bzw. inhaltliche Protokollierung der Antworten.

 

Antwort: Der gefällte Baum war geschädigt. Die Kosten für die Fällung werden dem Eigentümer in Rechnung gestellt. Wo Leitungen seitlich der B 3 verlaufen, sei noch nicht klar. Daher gibt es noch keine Detailplanung.

Anmerkung: Die Antwort wurde mündlich vorgetragen. Da es Bürgermeister Hennemann weiterhin ablehnt, die Antworten auf unsere Anfragen schriftlich zu erteilen – obwohl diese offensichtlich schriftlich vorliegen – müssen sie während der Sitzung protokolliert werden. Dabei kann es zu Verständnis- und Übertragungsproblemen kommen. Wir bitten, dies zu enstchuldigen.

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