1. Der Gemeindevorstand wird gebeten, eine zertifizierte Firma oder Labor bzw. die zuständige Körperschaft mit der Untersuchung der Wasserqualität und Sedimente an verschiedenen Stellen zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Landbach zu beauftragen. Die Ergebnisse der Untersuchung sind in einer der kommenden Gemeindevertretungen vorzustellen. Die Kosten für diese Untersuchung sind aus den laufenden Mitteln zur Verfügung zu stellen.
Durch Verfügung des Landkreises (siehe unten) war der Grund für den nachfolgenden Punkt 2 unseres Antrages und dessen dringliche Behandlung entfallen.
[2. Der Gemeindevorstand wird gebeten, nach Möglichkeit die Wasserentnahme aus dem Landbach bis auf Weiteres zu untersagen. Sollte die Gemeinde nicht direkt zuständig für eine solche Anordnung sein, so soll der Kreis aufgefordert werden, eine entsprechende Verfügung zu erlassen. Unabhängig davon wird darum gebeten, das Gespräch mit den Anliegern zu suchen, um über die Problematik zu informieren und um eine sofortige Unterlassung von Wasserentnahmen zu bitten.
Aus aktuellem Anlass wird um eine dringliche Umsetzung gebeten.]
Zu Punkt 1
Unsere Fraktion hat bereits im November 2021 eine Anfrage in Zusammenhang mit regelmäßiger Einleitung von Fäkalien in den Landbach gestellt. Diese Anfrage wurde in der Dezembersitzung der Gemeindevertretung verbal beantwortet und liegt zumindest den Fraktionsvorsitzenden auch schriftlich als Ergebnisniederschrift des Gemeindevorstandes vor.
Mindestens am 26. Juni 2022 hat wieder eine massive Einleitung von Fäkalien in den Landbach stattgefunden.
Das Gewässer führt aktuell nur wenig Wasser. In Verbindung mit den hohen Temperaturen ist eine Vermehrung von gefährlichen Keimen bzw. Anreicherung von Schadstoffen aus unserer Sicht nicht auszuschließen. Zudem ist anzunehmen, dass sich über die vielen Jahre ggf. Schadstoffe in den Sedimenten des Bachlaufes angereichert haben.
Der Landbach ist gerade bei sommerlichen Temperaturen ein beliebter Aufenthaltsort für Menschen. Viele Kinder spielen direkt im Wasser und waten durch den Schlamm. Aus Sicht der Fraktion KOMM,A muss eine Gefährdung der Menschen vor Verunreinigungen ausgeschlossen werden oder entsprechend darauf hingewiesen werden. Dies macht eine vorherige Untersuchung notwendig.
Zu Punkt 2
Viele Anlieger entnehmen dem Landbach Wasser für die Gartenbewässerung, teils auch in großen Mengen per Pumpe. Aufgrund der großen Trockenheit wurden vielerorts in Hessen bereits Wasserentnahmen allgemein untersagt. Auch in Bickenbach ist festzustellen, dass der Landbach immer weniger Wasser führt. In Verbindung mit Punkt 1 ist eine Untersagung von Wasserentnahmen naheliegend.
Der Beschlussvorschlag wurde am 20. Juli 2022 zur Sitzung der Gemeindevertretung als Dringlichkeitsantrag eingebracht.
Zeitgleich hatte der Landkreis eine “Allgemeinverfügung (zur) Beschränkung des Gemeingebrauchs sowie des Eigentümer- und Anliegergebrachs in Hinblick auf die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern” erlassen:
[siehe auch Berichterstattung im Darmstädter Echo vom 21. Juli 2022 unter dem Titel: Flüsschen fallen trocken – Hitze und Trockenheit: Der Landkreis verbietet über den ganzen Sommer hinweg die Entnahme von Wasser]