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Anfrage (15-2022.07) zum Bauantrag Neue Mitte

20. Juli 2022
Kategorien
  • Anfrage
  • Neue Mitte
Schlagworte

Anfrage an den Gemeindevorstand und die Gemeindeverwaltung


Gegenstand / Thema: Einvernehmen der Gemeinde

Anfrage vom: 20.07.2022
zur GVG-Sitzung am: 20.07.2022
KOMM,A-Anfrage: 15-2022.07
Antwort am: 22.09.2022

Zur Sitzung der Gemeindevertretung am 3. Februar 2022 hat unsere Fraktion bereits eine Anfrage zur Zuständigkeit des Gemeindevorstandes bei der Erteilung des Einvernehmens für vorgenanntes Vorhaben gestellt. Aus Sicht unserer Fraktion ist der Sachverhalt nach wie vor nicht aufgeklärt.

Laut uns vorliegenden Unterlagen hat am 25. Januar 2022 eine Videokonferenz zwischen dem Hessischen Städte- und Gemeindebund (Frau Vogelmann) und Herrn Bürgermeister Markus Hennemann stattgefunden. Am 25. Januar hat der HSGB der Gemeinde seine schriftliche Stellungnahme zukommen lassen. Darin kommt der HSGB zum unwidersprochenen Schluss, dass der Gemeindevorstand grundsätzlich zuständig ist.

Am 9. März hat unsere Fraktion dem Bürgermeister sowie den Fraktionen die Einschätzung eines Fachanwaltes für Verwaltungsrecht zukommen lassen. Diese Einschätzung kommt zum Schluss, dass in diesem konkreten Fall (nicht alltägliches Geschäft der laufenden Verwaltung) nicht der Gemeindevorstand zuständig für die Erteilung des Einvernehmens war, sondern die Zuständigkeit bei der Gemeindevertretung gelegen hätte. Dieser Einschätzung der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jacoby / Gutting hat die Gemeinde, hat der Bürgermeister bisher nicht widersprochen.

Bürgermeister Markus Hennemann hatte am 10. März 2022 per E-Mail eine weitere rechtliche Würdigung angekündigt.

 

Wir stellen dazu folgende Frage:

  • Wurde das Zustandekommen des Einvernehmens nach Erhalt des Schreibens der Anwaltskanzlei Dr. Jacoby | Gutting nochmals rechtlich gewürdigt? Sofern ja, wann ist das geschehen und von wem sowie mit welcher Schlussfolgerung?

 

Da in Zukunft weitere, vergleichsweise große und somit nicht alltägliche Bauleitplanungen anstehen, bedarf dies einer dringenden Klärung.

 

 

Um schriftliche Beantwortung unserer Frage wird gebeten.

 

Antwort: Die Gemeinde habe den Sachverhalt erneut prüfen lassen. Der Hessische Städte- und Gemeindebund habe die Rechtsauffassung hinsichtlich des erteilten Einvernehmens mit dem Bauantrag bestätigt.

Anmerkung: Die Antwort wurde mündlich vorgetragen. Da es Bürgermeister Hennemann weiterhin ablehnt, die Antworten auf unsere Anfragen schriftlich zu erteilen – obwohl diese offensichtlich schriftlich vorliegen – müssen sie während der Sitzung protokolliert werden. Dabei kann es zu Verständnis- und Übertragungsproblemen kommen. Wir bitten, dies zu enstchuldigen.

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