Die Gemeindevertretung wird sich mit
Punkt 9: Bebauungsplan “Nördlich der Darmstädter Straße, 1. Änderung
Punkt 9.1: Beratung und Beschlussfassung über den Antrag zum Bebauungsplan “Nördlich der Darmstädter Straße, 1. Änderung und
Punkt 10: Städtebaulicher Vertrag zur 1. Änderung des B-Planes Nördlich der Darmstädter Straße
gemäß Tagesordnung der 8. Öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung
nicht befassen.
Der Gemeindevorstand hat mit Mehrheit das “Einvernehmen” zu dem Baugesuch Investors herbeigeführt. Die Mehrheit des Gemeindevorstandes hat dieses Einvernehmen erteilt, obwohl der Gemeindevertretung weder die Ergebnisse aus der Offenlegung des Jahres 2021 bekannt waren noch der Bebauungsplan seitens der Gemeindevertretung rechtskräftig beschlossen worden war.
Die Baugenehmigung wurde zwischenzeitlich erteilt. Wir verweisen auf die Berichterstattung des Darmstädter Echos vom 25. März 2022.
Es macht damit keinen Sinn, den B-Plan und den Städtebaulichen Vertrag zu beraten und über die Beschlussvorlagen zu entscheiden, und die Verantwortung nachträglich auf die Gemeindevertretung zu übertragen.