Im Entwurf des Bebauungsplans ‘Nördlich der Darmstädter Straße, 1. Änderung’ in der Fassung vom Februar 2022 sind folgende Änderungen vorzunehmen:
5.1 Als Gebietstypus ist “Allgemeines Wohngebiet” festzusetzen.
5.2 Das Maß der baulichen Nutzung ist wie folgt festzusetzen, für
Gebiet 1.1 GRZ 0,7 GFZ 1,4
Gebiet 1.2 GRZ 0,4 GFZ 0,8 .
5.3 Die Höhe baulicher Anlagen wird für das
Gebiet 1.1 auf maximal 116,50 m ü. NHN
Gebiet 1.2 auf maximal 111,70 m ü. NHN festgesetzt.
5.4 ‘Sozialer Wohnungsbau
Eine Geschossfläche von 10 % der gesamten Geschossfläche bezogen auf die Gebiete 1.1 und 1.2 muss so hergestellt werden, dass die entstehenden Wohnungen beziehungsweise Wohngebäude mit Mitteln der sozialen Wohnbauförderung gefördert werden könnten.’
5.5 ‘bezahlbarer Mietwohnungsbau
Eine Geschossfläche von 20 % der gesamten Geschossfläche bezogen auf die Gebiete 1.1 und 1.2 muss so hergestellt werden, dass die entstehenden Wohnungen beziehungsweise Wohngebäude einen Quadratmeter Mietpreis (Kaltmiete) von derzeit 8,00 Euro nicht überschreitet.’
5.6 Für das Gebiet 1.1 ist die Festsetzung zur ‘Bauweise ( ) Abweichende Bauweise’ ersatzlos herauszunehmen.
5.7 Für die Gebiete 1.1 und 1.2 ist die Maximalzahl der zu errichtenden Wohnungen auf 35 festzuschreiben.
5.8 Ausnahmen von den Festsetzungen zum ‘Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen’ sind nicht zulässig.
6.1 Die maximale Zahl der Stellplätze für Kraftfahrzeuge ist auf den Wert festzulegen, der sich aus der Anwendung der aktuell geltenden Stellplatzsatzung ergibt.
6.2 Die Festsetzung zur Zulässigkeit von Staffelgeschossen ist zu streichen.
Die Festsetzungen bezüglich Dachform, -neigung, -farbe und -material, -überstand und -aufbauten für ‘Gebiet 1.3 und 1.4 sind für die Gebiete 1.1 und 1.2 zu übernehmen.
Eine Zustimmung zum vorliegenden Bebauungsplan ist uns möglich, wenn mindestens die im Antrag genannten Modifikationen Eingang in die Bauleitplanung finden.
(Die weitere Begründung erfolgt mündlich.)