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Antrag (09-2022.04) zum Konzept für Spiel- und Begegnungsräume

16. März 2022
Kategorien
  • Antrag
Schlagworte
Antrag

Antrag der KOMM,A-Fraktion in der Gemeindevertretung


Ziel: Erstellung eines Konzeptes für Spiel- und Begegnungsräume im Gemeindegebiet

Antrag vom: 16.03.2022
zur GVG-Sitzung am: 07.04.2022
KOMM,A-Antrag: 09-2022.04
GVG-Vorlage: 2022/027
Status: Zustimmung

Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen

 

Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, ein Konzept zur Einrichtung von Spiel- und Begegnungsräumen im Gemeindegebiet Bickenbach zu entwickeln, es in das bereits laufende Spielplatzkonzept („Spielraum Bickenbach“) zu integrieren und dabei folgende Maßgaben zu beachten:

  1. Die Spiel- und Begegnungsräume sollen alle Altersbereiche ab 12 Jahren abdecken. Dies schließt Erwachsene und insbesondere Seniorinnen und Senioren mit ein. Ziel sind multifunktionale Spiel- und Begegnungsräume.
  2. Die einzelnen Maßnahmen sollen unter öffentlicher Beteiligung ausgewählt werden. Die Beteiligung soll unter Einbeziehung der Kinder- und Jugendförderung stattfinden.
  3. Für die Umsetzung des Konzepts sollen einzelne Maßnahmen nach und nach jährlich abgearbeitet werden. Eine entsprechende Planung ist mit dem Konzept vorzulegen.
  4. Zur Errichtung einer kombinierten Grill- und Freizeitanlage wird der Gemeindevorstand beauftragt, im Bereich der Gemarkung Bickenbach eine geeignete Fläche zu suchen. Prüfungskriterien sollten u.a. Erreichbarkeit, Frage von Emissionen, die Frage der Nutzbarkeit und die Besitzverhältnisse sein. Weiterhin möge der Gemeindevorstand prüfen, welche Angebote (z.B. Street-Basketballfeld, natürliche Spiel- und Kletterangebote, etc.) auf den geprüften Flächen neben einer Grillanlage möglich sind. Der südliche Bereich der Abteilung I (Waldgebiet im Bereich B3 südl. Zwingenberger Straße – Melibokusstraße – Verlängerung Waldkolonie – Weilerweg) soll unter den vorgenannten Kriterien geprüft werden. Eine Umsetzung im Jahr 2023 ist anzustreben.
  5. Es ist zu prüfen, ob der künftige Spiel- und Begegnungsraum durch einen Verein betreut werden kann, bzw. ob eine solche Betreuung durch die Bickenbacher Kinder- und Jugendförderung, eventuell auch in Kooperation mit Ehrenamtlichen, sichergestellt werden kann.

Hierfür benötigte Haushaltsmittel sind im gemeindlichen Haushalt 2022 vorgesehen und mehrheitlich beschlossen worden.

 

Begründung:

Wie bei der Beratung über das Spielplatzkonzept fraktionsübergreifend festgestellt wurde, fehlt es an einem Konzept für Spiel- und Begegnungsräumen für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren.

Mit diesem Antrag möchten wir uns jedoch nicht nur auf Spiel- und Begegnungsräumen für Kinder und Jugendliche beschränken. Denn auch für Erwachsene fehlen Begegnungsmöglichkeiten (z.B. Grill- und Freizeitanlage, ähnlich dem Konzept in Alsbach-Hähnlein, Sandwiese). Diese mehrfachen Nutzungsmöglichkeiten meint der Begriff „multifunktionale Spiel- und Begegnungsräume“.

Für Maßnahmen in Verbindung mit einer neu zu planenden Grill- und Freizeitanlage stehen verschiedenste Möglichkeiten zu Auswahl (z.B. Street-Basketball, Dirtbike-Strecke, Trimm-Dich-Pfad, Schachfeld, Backhaus, verschiedene Spiel- und Klettermöglichkeiten).

Eine Auswahl der umzusetzenden Maßnahmen sollte daher unter Beteiligung der Bickenbacher Einwohnerinnen und Einwohner, insbesondere unter Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen, getroffen werden. So ist auch eine nutzerorientierte Auswahl der Maßnahmen sichergestellt.

Bezüglich der Errichtung einer Grill- und Freizeitanlage erscheint der Bereich in der Abteilung I geeignet. Von der Lage nicht zu weit außerhalb, trotzdem weit genug von bebauten Bereichen. Der nördliche Bereich der Abteilung I dient dabei auch als Lärmschutz. In diesem Bereich sind Ver- und Entsorgungsleitungen vorhanden. Eine Andienung kann aus dem Bereich der verlängerten Waldkolonie erfolgen.

Es ist zu empfehlen, sich in Zusammenhang mit der Planung und dem Bau einer Grill- und Freizeitanlage auch über die Pflege und Betreuung einer solchen Anlage Gedanken zu machen. Dies könnte in Vereinsform geschehen, auf ehrenamtlicher Basis von Jugendlichen und jungen Erwachsenen oder in Form von Streetwork der Kinder- und Jugendpflege, um einige Beispiele zu nennen. Für die allgemeine Akzeptanz in Bickenbach ist das ein nicht zu unterschätzender Erfolgsfaktor.

 

Weitere Begründungen erfolgen mündlich.


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Votum: Zustimmung (22:0:0)
Beschluss am: 07.04.2022

Beschluss:

einstimmig
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