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Antrag (08-2021.12) zum Haushalt 2022

16. Dezember 2021
Kategorien
  • Antrag
Schlagworte
  • Finanzen

Antrag der KOMM,A-Fraktion in der Gemeindevertretung


Ziel: Änderungsvorschläge

Antrag vom: 15.12.2021
zur GVG-Sitzung am: 16.12.2021
KOMM,A-Antrag: 08-2021.12
GVG-Vorlage: 2021/118-2
Status: Zustimmung

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, FDP und KOMM,A

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung möge folgende Änderungen beschließen:

Ergebnishaushalt 2022
Nr Produkt Bezeichnung Position Bezeichnung bisher geändert Differenz Antragsteller
1 1701 Soziale Angelegenheiten 07 Erträge aus Zuwendungen -30.000 0 +30.000 CDU, FDP
2 1701 Soziale Angelegenheiten 11 Personalaufwendungen 53.000 30.500 -22.500 CDU, FDP
3 1301 Jugendarbeit 13 Konzepterstellung Spiel- und Begegnungsräume 0 10.000 +10.000 KOMM,A, CDU, FDP
4 1701 Soziale Angelegenheiten 15 Aufwendungen für Zuweisungen 17.000 18.000 +1.000 CDU, FDP, SPD, KOMM,A
5 3401 Räumliche Planung und Entwicklung 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 24.700 54.700 30.000 CDU, FDP, KOMM,A
6 3403 Grundstücks- und Gebäude Management 11 Personalaufwendungen 84.400 129.400 +45.000 CDU, FDP, KOMM,A

Zu Nummer 6 wird ein Sperrvermerk für einen Teilbetrag von 45.000 angebracht.

Deckungsvorschlag: Aus neuer Steuerschätzung November 2021 plus Euro 144.492 aus Einkommens- und Umsatzsteuer sowie Familienlastenausgleich. Der Rest ist zur Reduzierung des Defizites zu verwenden.

 

Finanzhaushalt / Investitionsprogramm 2022
Nr Produkt Bezeichnung Position Bezeichnung bisher geändert Differenz Antragsteller
7 0101 Verwaltungssteuerung 26 Softwarepflege -2.000 -9.000 -7.000 CDU, FDP, KOMM,A
8 1601 Zuschüsse an Schulen 26 Verpflichtungsermächtigung (VE) -2,6 Mio -2,3 Mio +300.000 CDU
8a Haushaltssatzung Anpassung gemäß Nr. 8
9 3403 Grundstücks- und Gebäude Management 25 Auszahlung für Baumaßnahmen -809.000 -529.000 +280.000 CDU, FDP, KOMM,A
10 3403 Grundstücks- und Gebäude Management 26 Verpflichtungsermächtigung (VE) 0 -300.000 -300.000 CDU, FDP, KOMM,A
10a Haushaltssatzung Anpassung gemäß Nr. 10
11 3601 Verkehrsflächen 25 Auszahlung für Baumaßnahmen -80.000 0 +80.000 CDU, FDP, KOMM,A
12 3601 Verkehrsflächen 25 Auszahlung für Baumaßnahmen 0 -60.000 -60.000 CDU, FDP, KOMM,A

 

Investitionsnummer Bezeichnung bisher geändert
0101001004 Anschaffung Software (Kalender/Bürgerbeteiligung) 0 -7.000
3403106006 Errichtung einer Grillhütte 0 -20.000
3601010036 Maßnahmen fließender Verkehr -80.000 0
3601010040 Waldweg östlich Leierhans 0 -60.000
3403151005 Außenanlage Bürgerhaus -40.000 0
Außenanlage Bürgerhaus,   VE   in 2023 0 -300.000

Zu Nummer 12 wird ein Sperrvermerk angebracht.

 

Stellenplan 2022

Im Stellenplan Teil B, Teilhaushalt C, 3403 ist eine weitere Stelle in der EG 8 einzurichten.
Im Stellenplan ist die Stelle aus der Veränderung der Nummern 1 und 2 mit einem kw-Vermerk (kann wegfallen) zu versehen.

 

Begründung:

Lfd.Nr. 1 und 2
Zum Thema Haushaltsklarheit sollten hier die Beschlüsse des Gemeindevorstandes auf Empfehlung der Verwaltung richtig abgebildet werden.

Lfd.Nr. 3
Ausgaben zur Erstellung eines Konzepts zur Einrichtung von Spiel- und Begegnungsräumen im Gemeindegebiet Bickenbach (gemeinsame Ü12-Initiative)

Lfd.Nr. 4
Laut unserer Richtlinie wenden wir 1 Promille unseres Haushaltes für die „Humanitäre Hilfe“ auf, das entspricht aktuell € 13.000,00.

Lfd.Nr. 5
Begründung CDU:

Wie im HFS Ausschuss durch den Hauptamtsleiter berichtet wurde, soll die Erweiterung des Baugebietes „Gärtnerweg“ mit den Mitteln für die eingestellten Bauleitverfahren begonnen werden. Wir gehen davon aus, dass dabei auch die mögliche und vernünftige Anbindung an die Straße „Auf der alten Bahn“ bzw. „Berta-Benz-Straße“ unter der Berücksichtigung des mögl. neuen Feuerwehrgerätehauses und die Schaffung einer Fläche für sozialen Wohnungsbau im südlichen bzw. südwestlichen Bereich der neuen Fläche Berücksichtigung findet. Die hier angesetzten Mittel sollen für die Prüfung des Neubaus einer Kindertagesstätte sowie eines kommunalen Ärztehauses aufgewendet werden. Durch die Ausweitung der Wohnbebauung sowie dem aktuellen Versorgungsgrad von 84,8% (angestrebter Deckungsgrad 95%) sehen wir hier im Bereich Kinderbetreuung dringend Handlungsbedarf. Nachdem das MVZ jetzt in Alsbach-Hähnlein realisiert wurde, sollten wir uns um den Bau eines kommunalen Ärztehauses bemühen. Dieses kann u. E. durch die Nähe zu den beiden Pflegeeinrichtungen für Ärzte, ein Sanitätshaus oder ähnliches ein interessanter Standort sein. Da wir im Bereich der vormals geplanten Europazentrale der Precon einen speziellen B-Plan haben, sollte dies auch unkompliziert umsetzbar sein.

Begründung FDP:

Im Zuge der Anfragen zu Beschlüssen der Gemeindevertretung wurden wir informiert, dass die Aufstellung eines FPlans zusammen mit der Aufstellung eines B-Plans erfolgen kann. Dadurch ließen sich Kosten sparen, weshalb in 2021 löblicherweise die Vorbereitung von F-Plänen durch die Verwaltung nicht weiterverfolgt wurde. Das Gesamtprojekt ruht seit mehreren Jahren und es gab dazu keine Entscheidungen seitens Gemeindevertretung oder Gemeindevorstand. Da sich in der Zwischenzeit die lokalen und regionalen Rahmenbedingungen geändert haben, soll der entsprechende Bereich ganzheitlich neu betrachten und evaluiert werden. Im kommenden Jahr soll dazu aus der Mitte der Gemeindevertretung ein konkreter Auftrag an den Gemeindevorstand formuliert und beschlossen werden, wie mit dem Bereich Bachgewann weiter verfahren werden soll.

Lfd.Nr. 6
Gemäß den Gesprächen der letzten Wochen hat der Bürgermeister mitgeteilt, dass im Rathaus eine nicht unerhebliche Anzahl von Überstunden aufgelaufen ist. Nach den Rückfragen zu den Beschlüssen der Gemeindevertretung aus der letzten Sitzung, sehen wir hier im Fachbereich C dringenden Handlungsbedarf, um die Überlastung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nachhaltig zu reduzieren. Durch die Einrichtung einer HGO konformen Kommission sollen diese Themen nicht öffentlich beraten und bewertet werden. Wenn die Kommissionsmitglieder der Gemeindevertretung der Meinung sind, dass dieser Eindruck richtig ist, wird der Sperrvermerk aufgehoben und die Stelle kann ausgeschrieben werden. Daher „nur“ ein Ansatz von € 45.000,00 für ein dreiviertel Jahr.

Lfd.Nr. 7
Durch die hier beantragten Mittel soll ein Online-Buchungskalender für die gemeindlichen Einrichtungen angeschafft und installiert werden (€ 2.000,00). Weitere € 5.000,00 sind für die Anschaffung eines Online-Beteiligungsportal vorgesehen. Dies kann als White Label Lösung oder als Komplettangebot realisiert werden. Kosten hierfür belaufen sich nach unseren Recherchen auf € 2.000,00 bis € 2.500,00 für die Software, der Restansatz ist für die notwendige Schulung und Einrichtung vorgesehen.

Lfd.Nr. 8 und 8a
Gemäß den Informationen aus der HFS Sitzung vom 02.12. ist mit dem Landkreis über einen Betrag von € 4.600.000,00 Euro gesprochen worden. Für den Abschluss einer Vereinbarung mit dem Landkreis sind daher nur € 2.300.000,00 zu veranschlagen, wobei wir weiterhin auf ein besseres Verhandlungsergebnis unseres Bürgermeisters für unsere Gemeinde hoffen. Die notwendigen Mittel für die Anpassung des Bürgerhauses auf der Nordseite sowie gung des Spielplatzes sind dann frühestens 2023 aus Haushaltsmitteln bereitzustellen.

Lfd.Nr. 9
€ 20.000,00 für die Prüfung und Planung einer Grillhütte nebst Begegnungsstätte für alle Bickenbacherinnen und Bickenbachern in der Abteilung I zwischen Melibokusstraße und Tennisclub Alsbach nach dem „Vorbild“ der Anlage in der Sandwiese. Da wir einen konkreten Vorschlag einbringen sollten, halten wir diesen Platz aktuell für sinnvoll. Wenn sich durch den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in diesem Bereich eine Möglichkeit ergeben sollte, wäre das eine zweite Alternative. Vor einer abschließenden Standortentscheidung soll dieser Punkt Thema einer Bürgerversammlung sein, aber erst dann, wenn wenigstens ein Standortvorschlag verwaltungsseitig grundsätzlich auf die technische und finanzielle Realisierbarkeit bestätigt wurde. € 340.000,00 weniger Ansatz für das Außengelände Bürgerhaus. Da die Mittel der Hessenkasse bis zum 31.12.2024 abgerechnet sein müssen, macht die Verschiebung der Maßnahme um ein Jahr u. E. Sinn. Die dringend notwendige Abdichtung u.ä. sollte in 2022 aus Mitteln der Bauunterhaltung erfolgen. Durch die Verschiebung erhoffen wir uns mögliche Synergien, aber auch erste Pläne und Abstimmungen mit der Baumaßnahme des Landkreises in diesem Bereich.

Lfd.Nr. 10 und 10a
Damit die Verwaltung direkt in 2023 mit der Arbeit starten kann, wird hierfür zusätzlich eine Verpflichtungsermächtigung über die beantragten € 340.000,00 eingeräumt. Die Haushaltsatzung ist entsprechend anzupassen.

Lfd.Nr. 11
Der Bürgermeister hat bei der Einbringung des Haushaltes von einem „Haushalt der Notwendigkeiten“ gesprochen. Diese Mittel sind u.E. nicht notwendig, da in 3601 für „Maßnahmen für den ruhenden Verkehr“ bis auf Planungskosten noch keiner Gelder verausgabt wurden. Wie mitgeteilt wurde, sollen hier in erster Linie die „Busverkehrsstraßen“ in den Fokus genommen werden. Für verkehrsrechtlichen Anordnungen sowie die dafür benötigten Schilder oder Straßenmarkierungen sollte der zur Verfügung stehende Ansatz ausreichen.

Lfd. Nr. 12
Siehe Begründung Antrag 2021/114.Der anzubringende Sperrvermerk kann erst nach der Prüfung der genauen Kosten sowie evtl. anfallender Anliegerbeiträge entfernt werden. Auch ist die Maßnahme im Vorfeld mit den Anliegern zu besprechen.


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Votum: Zustimmung jeweils mit unterschiedlichen Mehrheiten
Beschluss am: 16.12.2021

Beschluss:

Einstimmig beschlossen wurden die Punkte: 1 bis 4, 6, der Deckungsvorschlag für die Anträge zum Ergebnishaushalt, unter 7 -2.000 für Online-Buchungskalender und beide Anträge zum Stellenplan.

Zustimmung von CDU, FDP und KOMM,A bei Ablehnung von SPD zu den Punkten: 5, unter 7 -5.000 für Online-Beteiligungsportal, 9, 10, 11 analog Beschlussvorlage des Gemeindevorstandes, 12, alle aufgelisteten einzelnen Investitionsmaßnahmen sowie die Sperrvermerke zu Nr. 6 und 12.

Zurückgezogen wurden die Punkte 8 und 8a, die sich durch eine Beschlussvorlage des Gemeindevorstandes erübrigten.
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