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Anfrage (04-2021.11) zum Bürgersteig Darmstädter Straße ‘Neue Mitte’

2. November 2021
Kategorien
  • Anfrage
  • Neue Mitte
Schlagworte
  • Neue Mitte
  • Verkehrssicherung

Anfrage an den Gemeindevorstand und die Gemeindeverwaltung


Gegenstand / Thema: Verkehrssicherung

Anfrage vom: 02.11.2021
zur GVG-Sitzung am: 09.11.2021
KOMM,A-Anfrage: 04-2021.11
Antwort am: 16.12.2021

Auf dem Areal der „Neuen Mitte“ wird die mittlerweile entstandene Wiese und Grünfläche regelmäßig gemäht. Regelmäßig ausgespart wird bei diesen Mäharbeiten jedoch der Bürgersteig.

Dieser befindet sich aktuell in einem bedauernswerten Zustand und wird an dessen Rändern von Unkraut überwuchert, das teilweise weit in den eh schon sehr schmalen Bürgersteig reinwächst. Zudem stehen augenscheinlich an einigen Stellen die Bauzäune auf dem Bürgersteig.

In Anbetracht der Erfahrungen aus dem letzten Winter, kommt der Eigentümer der entsprechenden Grundstücke nur ungenügend seiner Verpflichtung für einen adäquaten Winterdienst nach.

Da es sich um einen vergleichsweise langen Abschnitt handelt der zudem im öffentlichen Bereich mitten im Ortskern liegt, erscheint uns dies von Relevanz. Nach Kenntnisstand der Fraktion KOMM,A sind diesbezüglich auch schon Meldungen über das Ereignismanagement erfolgt. Augenscheinlich bisher ohne Ergebnis.

Wir stellen dazu folgenden Fragen. Um schriftliche Beantwortung wird gebeten:

  1. Wurden zu dieser Thematik bereits Meldungen über das Ereignismanagement der Gemeinde eingereicht?
  2. Steht die Gemeindeverwaltung diesbezüglich bereits im Gespräch mit dem Eigentümer der entsprechenden Grundstücke?
  3. Welche Möglichkeiten hat die Gemeinde, eine adäquate Pflege des Bürgersteigs und einen gesicherten Winterdienst durchzusetzen?
  4. Sind aus Sicht der Gemeinde die Bauzäune korrekt auf dem Grundstück des Eigentümers aufgestellt?

 

Antworten:

    1. Ja, es gab eine Meldung zu dieser Thematik im Anregungs- und Ereignismanagement der Gemeinde.
    2. Ja, es gab ein Gespräch mit der Eigentümerin des Geländes. Der Rückschnitt ist mittlerweile erfolgt.
    3. Laut entsprechender Satzung der Gemeinde Bickenbach sind die Eigentümer entlang ihrer Grundstücke zum Kehr- und Winterdienst verpflichtet.
    4. An einer Stelle steht der Bauzaun zum Teil auf dem Bürgersteig. Dies war aber wegen der erforderlichen Standsicherheit notwendig und wird geduldet.

 

Anmerkung:

Die Antworten wurden mündlich vorgetragen. Da es Bürgermeister Hennemann weiterhin ablehnt, die Antworten auf unsere Anfragen schriftlich zu erteilen – obwohl diese offensichtlich schriftlich vorliegen – müssen sie während der Sitzung protokolliert werden. Dabei kann es zu Verständnis- und Übertragungsproblemen kommen. Wir bitten, dies zu enstchuldigen.

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