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Anfrage (02-2021.11) zu Schadstoffeinträgen in den Landbach

2. November 2021
Kategorien
  • Anfrage
  • Umwelt
Schlagworte
  • Landbach

Anfrage an den Gemeindevorstand und die Gemeindeverwaltung


Gegenstand / Thema: Einleitung von Abwässern der Gemeinde Seeheim-Jugenheim in den Landbach

Anfrage vom: 02.11.2021
zur GVG-Sitzung am: 09.11.2021
KOMM,A-Anfrage: 02-2021.11
Antwort am: 16.12.2021

Über das Abschlagsbauwerk auf Höhe des Grenzweges in der Gemeinde Seeheim-Jugenheim wird regelmäßig ungeklärtes Abwasser (Abwasser, Fäkalien, Störstoffe wie Toilettenpapier und Hygieneartikel) aus der Mischkanalisation der Gemeinde Seeheim-Jugenheim in den Landbach geleitet.

Der Landbach fließt im weiteren Verlauf als offenes und zugängliches Gerinne durch die Gemeinde Bickenbach. In der Bachgasse befindet sich eine beliebte Furt, an der sich viele Menschen gerne aufhalten und Kinder im Wasser spielen. Auch der Bachlauf in der Bachgasse ist bei Kindern zum Spielen sehr beliebt. Im Bereich des Hintergrabens grenzen teils auch Nutzgärten direkt an den Bachlauf. Es ist nicht auszuschließen, dass aus den Gerinnen – ob nun legal oder illegal – Wasser zur Bewässerung entnommen wird. Auch (Haus-)tiere halten sich am Gewässer auf.

Das Problem der Kontamination des Landbaches durch ungereinigtes Abwasser ist seit vielen Jahren bekannt. Ein Abschlag von ungereinigtem Abwasser der Gemeinde Seeheim-Jugenheim in den Landbach ist nach unserem Kenntnisstand nur bei besonderen Starkregenereignissen vorgesehen, auf Basis einer Ausnahmeregelung der überörtlichen Behörden. Es ist festzustellen, dass die Regenereignisse, bei denen Abwasser in den Landbach eingeleitet wird, mittlerweile an Häufung zunehmen und es auch bereits bei stärkerem Landregen zu Einleitungen kommt. Maßnahmen, um dieses Problem dauerhaft zu beheben, sind bisher nicht erkennbar.

Wir stellen dazu folgenden Fragen. Um schriftliche Beantwortung wird gebeten:

  1. Wann wurden letztmalig Gespräche mit der Gemeinde Seeheim-Jugenheim geführt, um dem Interesse der Gemeinde Bickenbach, das Problem zu beheben, Nachdruck zu verleihen?
  2. Gibt es seitens der Gemeinde Bickenbach Erkenntnisse, ob die Gemeinde Seeheim-Jugenheim willens und in der Lage ist, das Problem dauerhaft zu beheben und bis wann dies ggf. geschehen soll?
  3. Ist den überörtlichen Behörden (Untere Naturschutzbehörde bzw. Untere Wasserbehörde) das Ausmaß des Problems bekannt?
  4. Liegt der Gemeinde Bickenbach eine Kopie der Ausnahmegenehmigung der überörtlichen Behörden zur Einleitung von ungereinigtem Abwasser in den Landbach vor?
  5. Wurden jemals Wasser- oder Bodenproben unterhalb der Einleitungsstelle sowie im weiteren Verlauf des Landbaches gemacht, um mögliche Gefährdungen für die Bevölkerung ausschließen zu können?

 

Antworten:

    1. Das letzte Gespräch mit der Nachbargemeinde Seeheim-Jugenheim zum Thema fand am 1.07.2021 statt.
    2. Über den Behebungswillen der Nachbargemeinde kann nur spekuliert werden. Fakt ist, dass Finanzmittel für die Planung einer Verbesserung der Abwassersituation gemäß Rechtslage vorhanden sind.
    3. Nach Erkenntnissen in unserer Verwaltung ist der Unteren Naturschutzbehörde das Problem bekannt. Mit dem Wasserverband Modaugebiet fand am 6.10.2021 ein Ortstermin statt.
    4. Eine entsprechende Ausnahmegenehmigung seitens der überörtlichen Behörden liegt der Gemeinde Bickenbach nicht vor. Nach Erkenntnis der Gemeindeverwaltung entspricht der Abschlag des Überlaufs aus dem Kanal in den Vorfluter nach Starkregenereignissen durch die Nachbargemeinde aber der Genehmigungslage.
    5. Bisher wurden durch die Gemeinde Bickenbach weder Wasser- noch Bodenproben veranlasst.

 

Anmerkung:

Die Antworten wurden mündlich vorgetragen. Da es Bürgermeister Hennemann weiterhin ablehnt, die Antworten auf unsere Anfragen schriftlich zu erteilen – obwohl diese offensichtlich schriftlich vorliegen – müssen sie während der Sitzung protokolliert werden. Dabei kann es zu Verständnis- und Übertragungsproblemen kommen. Wir bitten, dies zu enstchuldigen.

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