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Antrag (01-2021.04) zur Hauptsatzung der Gemeinde Bickenbach

7. April 2021
Kategorien
  • Antrag
Schlagworte
  • Gemeindevorstand

Antrag der KOMM,A-Fraktion in der Gemeindevertretung


Ziel: Festsetzung der Zahl der Beigeordneten

Antrag vom: 07.04.2021
zur GVG-Sitzung am: 22.04.2021
KOMM,A-Antrag: 01-2021.04
GVG-Vorlage: 2021/047
Status: Zustimmung

Beschlussvorschlag:

Aufgrund der §§ 6 und 44(2) der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I. Seite 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.05.2020 (GVBl. Seite 318) hat die Gemeindevertretung in Bickenbach am 22.04.2021 folgende 4. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Bickenbach vom 24.05.2012 beschlossen:

 

Artikel 1

§ 5 Absatz 2 Satz 1 und 2 wird geändert zu: Die Zahl der Beigeordneten beträgt zehn. Ab dem 01.04.2026 beträgt die Zahl der Beigeordneten sechs.

 

Artikel 2

In-Kraft-Treten: Die Änderung tritt am Tag nach der Vollendung der Bekanntmachung in Kraft.

 

Bickenbach, den    .    .2021

 

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Bickenbach
Hennemann, Bürgermeister

 

 

Begründung:

Mit der Erhöhung der Zahl der Beigeordneten auf zehn soll ermöglicht werden, dass sich die Sitzverhältnisse in der Gemeindevertretung auch im Gemeindevorstand widerspiegeln.


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Votum: Zustimmung (23:0:1)
Beschluss am: 22. April 2021

Beschluss:

Zustimmung von allen bei einer Enthaltung
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