Aufgrund der §§ 6 und 44(2) der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I. Seite 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.05.2020 (GVBl. Seite 318) hat die Gemeindevertretung in Bickenbach am 22.04.2021 folgende 4. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Bickenbach vom 24.05.2012 beschlossen:
Artikel 1
§ 5 Absatz 2 Satz 1 und 2 wird geändert zu: Die Zahl der Beigeordneten beträgt zehn. Ab dem 01.04.2026 beträgt die Zahl der Beigeordneten sechs.
Artikel 2
In-Kraft-Treten: Die Änderung tritt am Tag nach der Vollendung der Bekanntmachung in Kraft.
Bickenbach, den . .2021
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Bickenbach
Hennemann, Bürgermeister
Mit der Erhöhung der Zahl der Beigeordneten auf zehn soll ermöglicht werden, dass sich die Sitzverhältnisse in der Gemeindevertretung auch im Gemeindevorstand widerspiegeln.