1. Aufgrund des § 62 der Hessischen Gemeindeordnung werden folgende Ausschüsse zur Vorbereitung der Beschlüsse gebildet:
2. Die Zahl der Mitglieder aller Ausschüsse wird auf sieben festgelegt.
3. Die Zahl der Vertreter der/des Ausschussvorsitzenden wird für jeden Ausschuss auf zwei festgelegt.
4. An Stelle der Wahl der Ausschussmitglieder setzen sich gemäß § 62 Absatz 2 der Hessischen Gemeindeordnung alle Ausschüsse nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen zusammen:
Die Gemeindevertretung richtet durch diesen Beschluss die gleichen Ausschüsse wie in der letzten Amtszeit der Gemeindevertretung ein.
Die Zahl der Mitglieder wird für alle Ausschüsse auf sieben festgesetzt. Damit spiegeln sich die Mehrheitsverhältnisse der Gemeindevertretung in den Ausschüssen wider.
Das Benennungsverfahren zur Besetzung der Ausschüsse ist in Bickenbach seit vielen Jahren üblich und hat sich bewährt.