In der Zeit vom 6. bis 8. Januar 2021 wurden südlich des renaturierten Landbachs direkt östlich des Verbindungswegs zwischen dem Hartenauer Hof und dem Schweinehof Seeger eine größere Anzahl von Bäumen gefällt. Bei diesen Fällungen wurde das bestehende Feldgehölz z.T. zerstört.
Zu diesem Vorgang haben wir folgende Fragen an den Gemeindevorstand:
1. Sind dem Gemeindevorstand bzw. der Gemeindeverwaltung diese Baumfällungen bzw. die Pläne dafür bekannt – wenn ja seit wann?
Antwort: Hierzu fand am 13.11.2019 ein Termin vor Ort mit der ausführenden Firma, Vertreter der Gemeindeverwaltung und der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg statt.
Aufgrund der Jahreszeit, Terminplanungen und der bevorstehenden Brut- und Setzzeit im Frühjahr 2020 sowie anderen Pflegemaßnahmen im Außenbereich, wurde die Maßnahme zurückgestellt.
2. Ist dem Gemeindevorstand bzw. der Gemeindeverwaltung bekannt, wer diese Maßnahme veranlasst hat und aus welchen Gründen?
Antwort: Die Maßnahme wurde durch die Gemeindeverwaltung nach einem Ortstermin (siehe Punkt 1) veranlasst.
Aufgrund von Beschwerden der angrenzenden Grundstückseigentümer war die Fällung und der Rückschnitt notwendig, da bereits Bäume abgängig bzw. abgestorben waren und immer wieder auch sehr große Äste, teilweise mit einem Durchmesser von 30 bis 40 cm, auf zu bestellende Felder bzw. fremde Grundstücke gestürzt waren.
3. Wer hat diese Fällungen ausgeführt?
Antwort: [Diese Antwort wurde im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beantwortet.]
4. Wurden die Bäume und Büsche zuvor auf bestehende Vogelnistplätze untersucht und wurden ggfs. Schutzmaßnahmen ergriffen?
Antwort: Die Bäume und Sträucher wurden entsprechend vor der Fällung/Rückschnitt nach Nestern und aktiven Winterquartieren überprüft.
5. Wurde vor den Fällungen ein Artenschutzgutachten eingeholt?
Antwort: Nein.
6. Wurde die Untere Naturschutzbehörde (UNB) eingeschaltet bzw. wurde dort eine Fällgenehmigung beantragt – falls nein warum nicht?
Antwort: Die UNB wurde eingeschaltet. Hierzu fand ein Ortstermin am 13.11.2019 statt, an dem auch ein Vertreter der UNB teilgenommen hat.
Eine Fällgenehmigung wurde nicht beantragt, da dies während dem Ortstermin kein Thema war.
Die Fragen wurden auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 25. Februar 2021 beantwortet und mit dem Protokoll der Sitzung im Ratsinformationssystem (RIS) der Gemeinde Bickenbach in schriftlicher Form vorgelegt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor eineinhalb Wochen wurden in der westlichen Bickenbacher Gemarkung südlich des Hartenauer Hofes und des Landbachs östlich des Verbindungswegs zwischen Schweinehof Seeger und dem Hartenauer Hof auf einer Strecke von ca. 500 Meter viele Bäume gefällt und Buschwerk zerstört.
Wir haben dazu die beigefügte Anfrage an den Gemeindevorstand bzw. die Gemeindeverwaltung gestellt, die noch nicht beantwortet worden ist.
Nach unserer Kenntnis haben Sie sich zwischenzeitlich einen eigenen Eindruck von der Sachlage gemacht.
Hierzu haben wir folgende Fragen an Sie:
Für eine Beantwortung unserer Fragen wären wir Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Friedrich Koch
Vorsitzender der Fraktion KOMM,A in der Gemeindevertretung Bickenbach
Am 28. Januar 2021 hat Herr Robert Ahrnt, Erster Kreisbeigeordneter, auf unsere Anfrage bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) geantwortet. Es wurde uns gestattet, diese Antwort zu veröffentlichen.
Die Antwort von Herrn Robert Ahrnt im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Koch,
im Hinblick auf baumpflegerische Maßnahmen (auch Fällungen) war die Untere Naturschutzbehörde bereits im Jahr 2019 mit der Gemeinde Bickenbach im Gespräch und es gab auch gemeinsame Ortstermine. Im weiteren Verlauf wurde, auch bedingt durch die aktuelle Pandemiesituation wodurch die Ortstermine deutlich erschwert wurden, der Schwerpunkt auf die innerhalb von Schutzgebieten gelegenen Maßnahmen gelegt. Hierdurch kam die von Ihnen angesprochene Maßnahme aus dem Fokus beider Behörden.
Bei der durchgeführten Maßnahme handelt es sich um einen Eingriff in Natur und Landschaft, der i.d.R. einer Genehmigungspflicht unterliegt. Eine Genehmigung lag aus oben genannten Gründen nicht vor.
Bei ungenehmigten Eingriffen sieht das Bundesnaturschutzgesetz ein festes Verfahren vor ( § 17 VIII S.2 BNatSchG). Danach ist zuerst zu prüfen, ob eine nachträgliche Genehmigung oder eine vertragliche Lösung (Herstellung eines rechtmäßigen Zustandes auf andere Weise) möglich ist. Sofern dies scheitert soll die Naturschutzbehörde Kompensationsmaßnahmen oder die Wiederherstellung des früheren Zustandes anordnen.
Parallel zu diesem Eingriffsverfahren ist zu prüfen, ob es im Rahmen der Durchführung zu artenschutzrechtlichen Verstößen kam.
Näheres zu den Verwaltungsverfahren können wir Ihnen leider nicht mitteilen und verweisen hierbei auf das laufende Verfahren.
Bezüglich Ihrer letzten Frage verweisen wir darauf, dass die kreisangehörigen Kommunen sich grundsätzlich bei größeren Pflegemaßnahmen, insbesondere im Außenbereich, mit unserer Naturschutzbehörde abstimmen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für deren Umsetzung zu schaffen. In der Regel funktioniert dies auch recht zuverlässig.
Zu den früheren Baumschutzsatzungen ist auszuführen, dass im Rahmen der Föderalismusreform 2009 deren Rechtsgrundlage entfallen ist. Der Landesgesetzgeber hat hier im Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (§ 12 I S.3 i.V.m. II S.2 HAGBNatSchG) eine neue Rechtsgrundlage geschaffen. Diese ermöglicht den Gemeinden durch Satzung innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile den gesamten Bestand an Alleen, einseitigen Baumreihen, Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen (auch nur einzelner Teile dieser Aufzählung) unter Schutz zu stellen.
Eine derartige Satzung würde sich aber aus zweierlei Gründen nicht dazu eignen, eine Wiederholung der aktuellen Situation zu vermeiden. Zum einen darf die Satzung nur im Innenbereich gelten, zum anderen wären Maßnahmen der Gemeinde selbst ohnehin freizustellen, da der Gemeindevorstand ja bereits die Genehmigungsbehörde für Tatbestände der Satzung wäre.
Da seit mehr als 10 Jahren keine kreisangehörige Kommune eine derartige Satzung hat, existiert bei uns leider keine Mustersatzung. Ich bin aber sicher, dass bei politischem Interesse der Gemeindevertretung der Hessische Städte- und Gemeindebund diesbezüglich behilflich sein könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Ahrnt
Erster Kreisbeigeordneter
Seitens KOMM,A schätzen wir es sehr, dass dieses Thema bei der UNB ernst genommen wird und unsere Anfrage beantwortet wurde.
Das weitere Verfahren muss abgewartet werden. Mit der Veröffentlichung der Antwort leisten wir aber unseren Beitrag zur Transparenz in der öffentlichen Verwaltung.